Strahlenschutz

Alle Röntgenaufnahmen werden mit modernster digitaler Technik unter Beachtung der Strahlenschutzvorschriften erstellt. Eine Begrenzung der bestrahlten Köperregionen auf die Bereiche, die tatsächlich abgebildet werden sollen, erfolgt durch entsprechende Bleiblenden sowie durch Strahlenschutzmittel, die den PatientInnen angelegt werden.

Strahlenschutzverantwortlicher: Prof. Dr. mult. Robert Sader als Geschäftsführer
Strahlenschutzbeauftragter: OA. Dr. Werner Betz und weitere KollegInnen

Qualitätssicherung

Im Rahmen der Qualitätssicherung werden alle vorgeschriebenen Geräteprüfungen regelmäßig durchgeführt. Die Röntgenabteilung bzw. das Institut unterliegt den gleichen behördlichen Prüfverfahren, wie niedergelassene Praxen. Regelmäßige Unterweisungen und Schulungen der MitarbeiterInnen stellen eine hohe Qualität der Röntgenaufnahmen sicher.

Überlassung von Röntgenaufnahmen

Röntgenfilme (sog. analoge Technik) sind Eigentum des Arztes/der Ärztin, die er/sie angefertigt hat und für dessen Archivierung über bis zu 28 Jahren er/sie verantwortlich ist. Deswegen kann die Überlassung von analogen Röntgenfilmen an andere ZahnärztInnen oder an PatientInnen nur vorübergehend gegen Unterschrift erfolgen. Zur Vermeidung unnötiger Strahlenexposition ist die vorübergehende Überlassung gesetzlich vorgeschrieben.
Ein darüberhinausgehendes Anrecht zur Herausgabe von Röntgenfilmen haben PatientInnen nicht. Wird eine persönliche Archivierung gewünscht, besteht die Möglichkeit, analoge Röntgenfilme gegen eine gewisse Gebühr zu digitalisieren. Diese digitalisierten Aufnahmen sind allerdings für diagnostische Zwecke nicht geeignet.

Bei digitalen Röntgenaufnahmen ist die Herausgabe oder Überlassung einfacher, da der Originaldatensatz auf Instituts-Servern gespeichert ist. Solche Aufnahmen können auf CD-ROM ausgehändigt werden. Wenn PatientInnen zur persönlichen Archivierung solche Aufnahmen bekommen möchten, wird dies aufwandsabhängig in Rechnung gestellt.
Auch per E-Mail können digitalen Röntgenbilder anonymisiert versandt werden. Dieser Weg wird im Interesse unserer PatientInnen mit niedergelassenen KollegInnen hinsichtlich des Austauschs von Röntgenaufnahmen zur Vermeidung von Wiederholungsaufnahmen (Strahlenschutz) regelmäßig praktiziert, wenn die PatientInnen ihre Einwilligung dazu gegeben haben. Auch PatientInnen können diesen Weg des Datenaustauschs nutzen. Röntgenaufnahmen, die z.B. mit einem Mobiltelefon abfotografiert wurden, sind für diagnostische Zwecke nicht geeignet. Auf USB-Stic gespeicherte Röntgenbilder können wir aus Gründen der Datensicherheit nicht in unser System einlesen.