Wer hat Anspruch auf Maßnahmen einer künstlichen Befruchtung?

  • Verheiratete über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) versicherte Paare
  • GKV-Versicherte, die das 25. Lebensjahr vollendet haben
  • Weibliche GKV-Versicherte, die nicht das 40. Lebensjahr vollendet haben sowie
  • Männliche GKV-Versicherte, die nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben

WICHTIG! Vor Behandlungsbeginn ist bei der GKV ein Behandlungsplan zur Genehmigung der Maßnahmen für eine künstliche Befruchtung einzureichen.

Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass Ihr Wunsch nach einem eigenen Kind nicht an finanziellen Hürden scheitert. Wir werden deshalb alles tun, um Sie im Rahmen der Möglichkeiten zur Übernahme von Kosten durch Ihre Versicherung zu beraten.

Seit Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetztes zum 1. Januar 2004 werden die Verfahren der assistierten Reproduktion (Intrauterine Insemination, IVF, ICSI) nicht mehr im vollen Umfang von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Die Krankenkasse übernimmt 50% der Kosten einer Kinderwunschbehandlung inkl. der benötigten Medikamente. Erfreulicherweise beteiligen sich in den letzten Jahren einige gesetzliche Krankenversicherungen freiwillig mit einem höheren Zuschuss (bis zu teilweise 100%) an den Kosten für eine IVF/ICSI-Behandlung.

Kostenübersicht

Behandlungsmethode Kosten
Insemination im Spontanzyklus (max. 8x) 250 bis 450 €
Insemination im Stimulationszyklus (max. 3x) 500 bis 1.000 €
In-Vitro-Fertilisation (IVF) (max. 3x) ca. 3.200 €
Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) (max. 3x)  ca 3.700 €
Kryonkonservierung von befruchteten Eizellen / Spermien + Lagerungsmiete Keine Kassenleistung
Kryozyklus (auftauen von befruchteten Eizellen + Kultur + Embryotransfer)  Keine Kassenleistung
Hodenbiopsie + Kryokonservierung + Lagerungsmiete Keine Kassenleistung

Hessen unterstützt vierten Versuch der künstlichen Befruchtung

Um die finanzielle Belastung von Paaren mit Kinderwunsch zu reduzieren, finanziert das Land Hessen gemeinsam mit dem Bund eine Unterstützung von 75 Prozent des Selbstkostenanteils der Behandlungskosten bis zu einer Höhe von maximal 3.300 Euro. Damit sollen die Chancen im Rahmen eines vierten Versuches Eltern zu werden erhöht und die finanziellen Belastungen für Kinderwunschpaare reduziert werden.

Eine entsprechende Förderrichtlinie hierzu wurde bereits erstellt. Die Förderung hierzu kann beim Regierungspräsidium Gießen beantragt werden. Bei Interesse dem Link folgen: Förderung von Kinderwunschbehandlung durch das Land Hessen.