Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin Universitätsklinikum Frankfurt Theodor-Stern-Kai 7 Haus 15 60590 Frankfurt am Main
Leiterin
Dr. med. Annette Bachmann
Sekretariat
Elena Foutsitzi
telefonische Sprechzeiten: montags bis freitags von 8.00 bis 15.00 Uhr
Wer hat Anspruch auf Maßnahmen einer künstlichen Befruchtung?
Verheiratete über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) versicherte Paare
GKV-Versicherte, die das 25. Lebensjahr vollendet haben
Weibliche GKV-Versicherte, die nicht das 40. Lebensjahr vollendet haben sowie
Männliche GKV-Versicherte, die nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben
WICHTIG! Vor Behandlungsbeginn ist bei der GKV ein Behandlungsplan zur Genehmigung der Maßnahmen für eine künstliche Befruchtung einzureichen.
Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass Ihr Wunsch nach einem eigenen Kind nicht an finanziellen Hürden scheitert. Wir werden deshalb alles tun, um Sie im Rahmen der Möglichkeiten zur Übernahme von Kosten durch Ihre Versicherung zu beraten.
Seit Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetztes zum 1. Januar 2004 werden die Verfahren der assistierten Reproduktion (Intrauterine Insemination, IVF, ICSI) nicht mehr im vollen Umfang von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Die Krankenkasse übernimmt 50% der Kosten einer Kinderwunschbehandlung inkl. der benötigten Medikamente. Erfreulicherweise beteiligen sich in den letzten Jahren einige gesetzliche Krankenversicherungen freiwillig mit einem höheren Zuschuss (bis zu teilweise 100%) an den Kosten für eine IVF/ICSI-Behandlung.
Kryonkonservierung von befruchteten Eizellen / Spermien + Lagerungsmiete
Keine Kassenleistung
Kryozyklus (auftauen von befruchteten Eizellen + Kultur + Embryotransfer)
Keine Kassenleistung
Hodenbiopsie + Kryokonservierung + Lagerungsmiete
Keine Kassenleistung
Hessen unterstützt vierten Versuch der künstlichen Befruchtung
Um die finanzielle Belastung von Paaren mit Kinderwunsch zu reduzieren, finanziert das Land Hessen gemeinsam mit dem Bund eine Unterstützung von 75 Prozent des Selbstkostenanteils der Behandlungskosten bis zu einer Höhe von maximal 3.300 Euro. Damit sollen die Chancen im Rahmen eines vierten Versuches Eltern zu werden erhöht und die finanziellen Belastungen für Kinderwunschpaare reduziert werden.
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