Hörstörungen bei Erwachsenen

Eine Hörminderung kann eine Reihe von Ursachen haben, die nur durch eine hals-nasen-ohren-fachärztliche Untersuchung sicher zu bestimmen sind. Neben einfachen Problemen wie Ohrenschmalz oder einer Entzündung des äußeren Gehörgangs kann auch ein Loch im Trommelfell, eine chronische Mittelohrentzündung oder eine Schädigung der Hörschnecke (Cochlea) zu einer Hörminderung führen. In Abhängigkeit von der zugrundeliegenden Ursache kommen daher ganz unterschiedliche Behandlungsmöglichkeiten in Betracht, die nur durch eine Untersuchung beim Hals-Nasen-Ohren-Arzt geklärt werden können.

  1. Welche Untersuchungen sind bei einer Höreinschränkung nötig?

    Neben der mikroskopischen Untersuchung des Gehörgangs und des Trommelfells durch den Hals-Nasen-Ohren-Arzt erfolgen Funktionstests, die zum Ziel haben, die Hörfunktion des Ohres zu messen. Hierzu werden Hörtests mit Tönen und mit Worten (Sprachhörtest) in einer schallisolierten Kabine durchgeführt, um eine Erfassung der vorliegenden Hörminderung und der Klärung der zugrunde liegenden Ursache vorzunehmen. Im Einzelfall können auch sogenannte „objektive Hörtests“ (BERA, OAE) notwendig sein, die ohne die aktive Mitarbeit des Patienten (z.B. bei kleinen Kindern) durchgeführt werden können.
     

  2. Welche Behandlungsmöglichkeiten kommen bei einer Schwerhörigkeit in Betracht?

    Die durch unsere Klinik angebotenen Behandlungsmöglichkeiten richten sich zunächst spezifisch auf die jeweilig zugrunde liegende Ursache.

    Im Falle eines entzündeten oder durch Ohrenschmalz verstopften Gehörganges erfolgt eine Reinigung bzw. Medikamentenbehandlung des Gehörganges. Liegt ein Loch im Trommelfell oder eine chronische Entzündung des Mittelohres vor, so ist in aller Regel ein operativer Eingriff in Vollnarkose notwendig. Im Falle einer Schädigung des Innenohres kann die Versorgung neben der Anwendung von Hörgeräten auch die Möglichkeit der Implantation eines „aktiven Mittelohrhörgerätes“ umfassen. Im Falle einer sehr ausgeprägten Hörminderung oder Ertaubung kann die Implantation eines sogenannten „Cochlea-Implantats“ (elektronische Innenohrprothese) erforderlich machen. Für den jeweilig vorliegenden Fall suchen wir für Sie die individuell optimale Lösung.
     

  3. Wie wird eine chronische Entzündung des Mittelohres oder ein Loch im Trommelfell behandelt?

    Bei einer chronischen Entzündung des Mittelohres, die mit oder ohne ein im Trommelfell befindliches Loch auftreten kann, ist in der Regel ein operativer Eingriff notwendig. Der Eingriff hat zum Ziel, die Entzündung zu entfernen und das Loch im Trommelfell durch körpereigenes Material (in der Regel Knorpel oder Knorpelhaut von der Ohrmuschel) zu verschließen. Hierbei wird entweder ein Weg durch den Gehörgang oder ein Weg hinter dem Ohr in Abhängigkeit von der genauen Lokalisation der Entzündung gewählt. Es handelt sich um einen mikrochirurgischen Eingriff, der zumeist in Vollnarkose durchgeführt wird. Im Falle einer Zerstörung der Gehörknöchelchen durch eine Entzündung besteht ebenfalls die Möglichkeit, einen Ersatz der Gehörknöchelchen durch künstliche Gehörknöchelchen (z.B. aus Titan) vorzunehmen. Operationen an den nur wenige Millimeter großen Gehörknöchelchen werden an unserer Klinik unter Verwendung hochmoderner Operationsmikroskope durchgeführt.
     

  4. Was ist eine „Otosklerose“ und wie wird sie behandelt?

    Bei der Otosklerose handelt es sich um eine Verknöcherung des Steigbügels, des kleinsten Knochens des Menschen. Die Verwachsung des Knöchelchens führt bei der Erkrankung zu einer Störung des Schalltransportes durch das Mittelohr. Die Behandlung der Wahl besteht in einem unter mikroskopischer Sicht durchgeführten operativen Eingriff, bei dem das festgewachsene Gehörknöchelchen durch eine Prothese ersetzt wird. Hierdurch wird das Hörvermögen wieder hergestellt, so dass in der Regel auf die Anwendung eines Hörgerätes verzichtet werden kann. Im Einzelfall wird diese Operation mit Hilfe von Operationslasern durchgeführt.
     

  5. Was ist ein „implantierbares Mittelohrhörgerät“?

    Implantierbare Mittelohrhörgeräte stellen eine technische Neuentwicklung dar, mit der zwei Formen von Schwerhörigkeit versorgt werden können. Dies ist zum einen eine Störung der Innenohrfunktion (Schädigung der Hörschnecke). Der wesentliche Vorteil der Maßnahme besteht darin, dass der Gehörgang frei bleibt und kein Hörgerät in den Gehörgang platziert werden muss.

    Die zweite Anwendung liegt in der so genannten „Rundfenstermembran“-Ankopplung eines implantierbaren Hörgerätes. Hierbei besteht besonders für Patienten, bei denen aufgrund chronischer Entzündungen des Mittelohres eine Zerstörung der Gehörknöchelchen stattgefunden hat, die Möglichkeit der Hörverbesserung. Für weitergehende Informationen zum Thema „implantierbares Mittelohrhörgerät“ ist eine persönliche Untersuchung erforderlich, in deren Rahmen die Eignung eines Patienten für diese Art der Hörverbesserung festgestellt werden kann.
     

  6. Was ist ein Cochlea-Implantat (elektronische Innenohrprothese)?

    Zum Thema „Cochlea-Implantat“ finden Sie weitere Informationen unter folgendem Link: Cochlea-Implantat
     

  7. Welche Behandlung gibt es bei einem Hörsturz oder einem akut aufgetretenen Ohrgeräusch?

    Ein akuter Hörsturz oder ein akut aufgetretenes Ohrgeräusch sind Notfälle, die eine zeitnahe Behandlung erforderlich machen. Hierzu sollte eine Untersuchung durch den Hals-Nasen-Ohren-Arzt bzw. unsere Klinik erfolgen, um im Anschluss hieran die Notwendigkeit für eine Behandlung mit Medikamenten zu überprüfen. Bei schwerwiegenden Störungen der Innenohrfunktion kann auch eine stationäre Infusionsbehandlung erforderlich sein. Da ein akut aufgetretener Hörsturz oder ein akut aufgetretenes Ohrgeräusch eine Reihe von potenziellen Auslösern haben können, ist eine Untersuchung durch einen Hals-Nasen-Ohren-Facharzt unbedingt angezeigt, um bleibenden Beeinträchtigungen entgegenzuwirken.