Häufig gestellte Fragen

Was machen Eltern, deren Kind eine Kindertageseinrichtung besucht, die nicht am KiSS teilnimmt?

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das für Ihren Landkreis zuständige Gesundheitsamt oder kontaktieren Sie das KiSS-Team.

Kostet die Teilnahme am KiSS Geld?

Nein, die Teilnahme ist für Eltern und Kinder völlig kostenfrei. Auch die Schulungen der KiSS-Erzieherinnen/ -Erzieher und KiSS-Sprachexpertinnen/ -Sprachexperten sind kostenfrei.

Ist die Teilnahme verpflichtend?

Nein, die Teilnahme am KiSS ist freiwillig. Es entstehen keinerlei Konsequenzen, wenn Eltern ihr Kind nicht teilnehmen lassen wollen. Dennoch empfehlen wir die Sprachstandserhebung, um Ihrem Kind bestmögliche Chancen zur Sprachentwicklung zu ermöglichen.

Welche wissenschaftliche Grundlage und Qualitätsmerkmale hat das KiSS?

Das KiSS wurde von Wissenschaftlern der Universitäten Frankfurt am Main, Gießen und Kassel entwickelt und erprobt. Es beruht auf medizinischen, pädagogischen und sprachwissenschaftlichen Erkenntnissen. Das KiSS erfüllt die strengen Kriterien, die von wissenschaftlicher Seite an Sprachscreenings gestellt werden.

Das hessische Verfahren unterscheidet sich maßgeblich durch zwei Aspekte von anderen Verfahren. Einerseits ist es die Entscheidung, auf die Kompetenz der KiSS-Erzieherinnen und -Erzieher als Vertrauenspersonen zu setzen. Andererseits ist es die Unterscheidung der Ergebnisse zwischen "unauffällig", „medizinisch abklärungsbedürftig“ , „sprachförderbedürftig“ sowie „medizinisch abklärungsbedürftig und sprachförderbedürftig“. Die Mercator-Studie 2013 bescheinigt dem Konzept von KiSS eine hohe Qualität.

Zudem wurde 2020 auf Basis der Screeningergebnisse von über 43.000 Kindern die landesweite Neunormierung des KiSS in Zusammenarbeit mit Prof. Tomasik der Universität Witten/Herdecke bzw. des Instituts für Bildungsevaluation der Universität Zürich abgeschlossen und veröffentlicht.

Was geschieht mit den Daten des Kindes?

Mithilfe der Informationen aus dem KiSS-Screening-, Eltern- und Kitabogen wird ein Kinder- Auswertungsbogen mit den Ergebnissen erstellt. Im Auftrag des zuständigen Gesundheitsamtes wird der Kinder-Auswertungsbogen am Hessischen Kindervorsorgezentrum (HKVZ) vom Bereich KiSS erfasst und verarbeitet. Alle personenbezogenen Daten und die Daten des Kindes werden im HKVZ vier Jahre gespeichert und nur für Zwecke des KiSS verwendet. Nach Ablauf der vier Jahre werden alle personenbezogenen Daten datenschutzkonform gelöscht. Zu Studienzwecken werden nur anonymisierte Daten und Ergebnisse verwendet.

Die Eltern werden über den Sprachstand ihres Kindes schriftlich und/ oder in einem persönlichen Gespräch mit der KiSS-Erzieherin oder dem KiSS-Erzieher informiert. Das Gesundheitsamt kann die erfassten Daten später bei der Schuleingangsuntersuchung des Kindes heranziehen, wenn die Eltern dem zuvor zugestimmt haben.

Falls Sie als Eltern Ihre Einverständniserklärung widerrufen möchten oder Fragen zum Datenschutz haben, so können Sie sich an das KiSS unter kiss-datenschutz@unimedizin-ffm.de wenden.

Unter https://www.kgu.de/datenschutzerklaerung finden Sie Informationen zur allgemeinen Datenschutzerklärung des Universitätsklinikums Frankfurt.