Häufig gestellte Fragen

Was ist das KiSS?

Das KiSS erfasst als standardisiertes, systematisches Verfahren den Sprachstand vier- bis viereinhalbjähriger monolingual oder multilingual aufwachsender Kinder mit oder ohne Migrationshintergrund.

Wo und von wem wird das KiSS durchgeführt?

Eine KiSS-zertifizierte pädagogische Fachkraft führt das KiSS in der Kita durch. 

Wie lange dauert die Durchführung des KiSS?

Die Durchführungsdauer beträgt ca. 15-20 Minuten.

Wie ist die Teilnahme am KiSS möglich?

Seit 2019 wurde das KiSS um das Sprachfördertool „DiALoGE“ erweitert. Dieses Konzept dient pädagogischen Fachkräften als Einstieg in die Thematik der alltagsintegrierten Sprachförderung und wird diesen durch die KiSS-Sprachexpertinnen und KiSS-Sprachexperten in Form einer Kurzfortbildung theoretisch sowie praktisch vermittelt. „DiALoGE“ zeigt auf, dass sprachförderndes Verhalten auf Dauer und überall im Alltag der Kinder eingesetzt werden kann. Es bedarf keiner besonderen Vorbereitung hinsichtlich der Gestaltung des Umfeldes und es ist gut in die alltäglichen Abläufe in Kindertageseinrichtungen zu integrieren.

Interessierte Personen mit sprachtherapeutischem Hintergrund können sich direkt an das zuständige Gesundheitsamt ihres Landkreises wenden. Interessierte Erzieherinnen und Erzieher wenden Sich bitte zunächst an ihre Kita-Leitung bzw. den Träger und nach erfolgter Zustimmung ebenfalls an das für sie zuständige Gesundheitsamt. Das HKVZ stellt gerne Kontaktdaten bereit.

Wie profitiert die Kita von einer KiSS-Teilnahme?

Durch eine Teilnahme erhalten die pädagogischen Fachkräfte Ihrer Kita eine kostenlose Fortbildung im Bereich der Sprachentwicklung und deren Abweichungen sowie eine Schulung zu „DiALoGE" als Einstieg in das Thema „Alltagsintegrierte Sprachförderung". Sie erhalten einen ganzheitlichen Eindruck und systematische Kenntnisse über die sprachlichen Kompetenzen eines jeden Kindes, woran die Förderung unmittelbar anknüpfen kann. Durch die Kooperation mit der zuständigen KiSS-Sprachexpertin bzw. dem zuständigen KiSS-Sprachexperten entsteht eine zunehmende Sicherheit in der sprachlichen Einschätzung der Kinder, der Beratung der Eltern und der Arbeit mit den Kindern. 

Nach Vertragsabschluss mit dem HKVZ erhält die Kita bzw. der Träger eine Aufwandsentschädigung pro eingereichtem KiSS-Screening, die der Anschaffung von Sprachfördermaterialien dienen soll.

Wie werde ich KiSS-Sprachexpertin bzw. KiSS-Sprachexperte?

Interessierte Personen aus dem sprachtherapeutischen Bereich (Logopädinnen bzw. Logopäden, Sprachtherapeutinnen bzw. Sprachtherapeuten, Sprachheilpädagoginnen bzw. Sprachheilpädagogen) können sich an das jeweilige Gesundheitsamt des Landkreises wenden. 

Wird bei der KiSS-Schulung eine Teilnahmegebühr erhoben?

Nein, die Teilnahme ist für Eltern und Kinder kostenfrei. Auch die Schulungen der KiSS-Erzieherinnen bzw. KiSS-Erzieher und KiSS-Sprachexpertinnen bzw. KiSS-Sprachexperten sind kostenfrei.

Wie wird das KiSS-Ergebnis ermittelt?

Wann wird das KiSS durchgeführt?

Das KiSS wird während des normalen Alltages in der Kindertageseinrichtung durchgeführt, wenn Ihr Kind das Alter von vier bis viereinhalb Jahren erreicht hat.

Welche möglichen Ergebnisse liefert das KiSS?

Das KiSS ermöglicht die Unterscheidung von sprachlich unauffälligen Kindern und denjenigen, die eine medizinische Abklärung durch die Kinderärztin bzw. den Kinderarzt, sprachpädagogische Förderung oder beides benötigen.

Ist die KiSS-Teilnahme verpflichtend?

Nein, die Teilnahme am KiSS ist freiwillig. Es entstehen keinerlei Konsequenzen, wenn Eltern ihr Kind nicht teilnehmen lassen wollen. Dennoch empfehlen wir die Sprachstandserhebung, um Ihrem Kind bestmögliche Chancen zur Sprachentwicklung zu ermöglichen.

Welche wissenschaftliche Grundlage und welche Qualitätsmerkmale hat das KiSS?

Das KiSS wurde von Wissenschaftlern der Universitäten Frankfurt am Main, Gießen und Kassel entwickelt und erprobt. Es beruht auf medizinischen, pädagogischen und sprachwissenschaftlichen Erkenntnissen. Das KiSS erfüllt die strengen Kriterien, die von wissenschaftlicher Seite an Sprachscreenings gestellt werden.

Das hessische Verfahren unterscheidet sich maßgeblich durch zwei Aspekte von anderen Verfahren. Einerseits ist es die Entscheidung, auf die Kompetenz der KiSS-Erzieherinnen und KiSS-Erzieher als Vertrauenspersonen und die Kita als vertraute Umgebung zu setzen. Andererseits ist es die Unterscheidung der Ergebnisse zwischen „unauffällig", „medizinisch abklärungsbedürftig“, „sprachförderbedürftig“ sowie „medizinisch abklärungsbedürftig und sprachförderbedürftig“. Die Mercator-Studie 2013 bescheinigt dem Konzept von KiSS eine hohe Qualität.

Zudem wurde in 2020 auf Basis der Screeningergebnisse von über 43.000 Kindern die landesweite Neunormierung des KiSS in Zusammenarbeit mit Prof. Tomasik der Universität Witten/Herdecke bzw. des Instituts für Bildungsevaluation der Universität Zürich abgeschlossen und veröffentlicht.

Was geschieht mit den Daten des Kindes?

Mithilfe der Informationen aus dem Screening-, Eltern- und Kitabogen wird ein Übersichtsbogen mit den Ergebnissen erstellt. Im Auftrag des zuständigen Gesundheitsamtes wird dieser Übersichtsbogen am Hessischen Kindervorsorgezentrum (HKVZ) vom Bereich KiSS erfasst und verarbeitet. Alle personenbezogenen Daten und die Daten des Kindes werden im HKVZ vier Jahre gespeichert und nur für Zwecke des KiSS verwendet. Nach Ablauf der vier Jahre werden alle personenbezogenen Daten datenschutzkonform gelöscht. Zu Studienzwecken werden nur anonymisierte Daten und Ergebnisse verwendet.

Die Eltern werden über den Sprachstand ihres Kindes schriftlich bzw. in einem persönlichen Gespräch mit der KiSS-Erzieherin oder dem KiSS-Erzieher informiert. Das Gesundheitsamt kann die erfassten Daten später bei der Schuleingangsuntersuchung des Kindes heranziehen, wenn die Eltern dem zuvor zugestimmt haben.

Falls Sie als Eltern Ihre Einverständniserklärung widerrufen möchten oder Fragen zum Datenschutz haben, so können Sie sich an das KiSS unter kiss-datenschutz@unimedizin-ffm.de wenden.

Unter https://www.kgu.de/datenschutzerklaerung finden Sie Informationen zur allgemeinen Datenschutzerklärung des Universitätsklinikums Frankfurt.