Fördermöglichkeiten für Kindertageseinrichtungen

Fördermöglichkeiten für Kindertageseinrichtungen

Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen darüber, welche finanziellen Zuwendungsmöglichkeiten Sie für Ihre Kindertageseirichtung beantragen können. Voraussetzung dafür ist, dass eine Sprachstanderhebung sowie eine Sprachförderung angeboten werden.

Damit Sie immer auf aktuelle Informationen zugreifen können, haben wir die jeweiligen Links zu den Internetseiten zusammengestellt. Dort finden Sie auch die notwendigen Formulare und einzuhaltenden Fristen.

Fach- und Fördergrundsätze zum Landesprogramm „Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter"

Das Landesprogramm „Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter“ ist für Kindergartenkinder mit besonderem Sprachförderbedarf vorgesehen. Es sollen sprachfördernde Maßnahmen in den Kindertageseinrichtungen umgesetzt sowie die pädagogischen Fachkräfte, die die Sprachförderung durchführen, fortgebildet werden.

  • Wer ist antragsberechtigt?
    öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder; ausnahmsweise auch Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter

  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
    Um die Zuwendungen beziehen zu können, werden verschiedene Aspekte vorausgesetzt, wie zum Beispiel eine systematische Sprachstandserhebung, ein Konzept zur sprachlichen Bildung sowie die Durchführung der Sprachförderung durch geschulte Personen (Teilnahme der Erzieherinnen und Erzieher an Fortbildung auf der Grundlage des „Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Hessen (BEP)“).

Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des Regierungspräsidiums Darmstadt.

Landesförderung der Kindertagesbetreuung in Hessen: BEP-Qualitätspauschale

Die Landesförderung BEP Qualitätspauschale ist für Kinder in Einrichtungen, die nach dem „Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Hessen (BEP)“ arbeiten.

  • Wer ist antragsberechtigt?
    öffentliche, freigemeinnützige und sonstige Träger von Tageseinrichtungen, Krippen, Kindertageseinrichtungen und altersübergreifenden Tageseinrichtungen

  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
    Die pädagogische Konzeption der Einrichtung spiegelt die Arbeit nach dem „Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0-10 Jahren (BEP)“ wider. Mindestens 25 Prozent der in der Tageseinrichtung beschäftigten Fachkräfte haben an Fortbildungen zum Bildungs- und Erziehungsplan im Umfang von mindestens drei Tagen teilgenommen. Diese dürfen nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Zudem wird die Tageseinrichtung durch eine entsprechend qualifizierte Fachberatung kontinuierlich zur pädagogischen Arbeit nach den Grundsätzen und Prinzipien des Bildungs- und Erziehungsplans beraten und begleitet.

Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des Regierungspräsidiums Darmstadt. Dort stehen auch die "Erläuterungen zur Landesförderung der Kindertagesbetreuung in Hessen" als PDF zur Verfügung.