das Hörscreening wird in den ersten Lebenstagen (in der Regel nach der 24. Lebensstunde) des Kindes durchgeführt. Hier stehen zwei Verfahren zur Auswahl, die Messungen der TEOAE und AABR.
Das Hörscreening ist für Ihr Kind völlig schmerzlos und komplett unschädlich. Die beste Voraussetzung für den Hörtest ist, wenn das Baby schläft.
Ohne ein Neugeborenen-Hörscreening lässt sich die Hörfähigkeit des Kindes nicht bestimmen. Wenn bei Ihrem Kind eine Hörstörung vorliegt und diese durch das Hörscreening frühzeitig erkannt und versorgt werden kann, so wird Ihr Kind kaum Beeinträchtigung durch die Hörstörung im weiteren Leben haben.
Da die Reifung des Gehörs mit etwa 18 Monaten abgeschlossen ist, sollte eine Hörstörung noch deutlich vor dem 18. Lebensmonat erkannt und behandelt werden; denn wer bis zum Ende der Hörbahnreifung nichts gehört hat, der wird dies auch später nur sehr schwer lernen. Hiermit sind weitreichende soziale Probleme verbunden, die bis zur Ausgrenzung und Mobbing gehen können.
Eine objektive Beurteilung der Hörfähigkeit bei Neugeborenen ist nur durch das Neugeborenen-Hörscreening möglich. Ein Test mit Geräuschen (Glöckchen oder ähnliches) am Rande des Sichtbereiches des Kindes lässt keine sichere Aussage über die Hörfähigkeit des Kindes zu, da viele Kinder mit Hörstörung eine überdurchschnittliche Beobachtungsgabe entwickeln und daher auch auf den visuellen Reiz reagieren und nicht auf das gehörte.
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