Sie finden auf dieser Seite die gültige Version 22 unserer Elterninformation. Bitte verwenden Sie für die Aufklärung der Eltern/Personensorgeberechtigten in allen Sprachen nur noch die Version 22. Vernichten Sie bitte alle Vorversionen.
Der wesentliche Unterschied zwischen den Versionen besteht in der Übermittlung auffälliger oder positiver Screeningbefunde an die Eltern, die ab sofort die Ärztinnen des Screening-Zentrums vornehmen.
Nur die deutsche Version senden wir Ihnen als Druckexemplar zu. Aus rechtlichen Gründen soll die Elternunterschrift auf einem deutschsprachigen Formular erfolgen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) stellt als Anlage zu den Kinder-Richtlinien in den Anlagen 2 und 3 Informationsblätter zur Verfügung. In diesen sind das bundesweit verfügbare Neugeborenenscreenig auf 19 Zielkrankheiten beschrieben. Die Besonderheiten des im Hessischen Kindergesundheitsschutzgesetz festgelegten erweiterten Hessischen Screenings sind dort nicht berücksichtigt.
MENÜ
Schliessen
Hinweis zu Cookies
Unsere Webseite verwendet Cookies. Diese haben zwei Funktionen: Zum einen sind sie erforderlich für die grundlegende Funktionalität unserer Website. Zum anderen können wir mit Hilfe der Cookies unsere Inhalte für Sie immer weiter verbessern. Hierzu werden pseudonymisierte Daten von Website-Besuchern gesammelt und ausgewertet. Das Einverständnis in die Verwendung der Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu Cookies auf dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und zu uns im Impressum.