Elterninformation und - einwilligung

Elterninformation und - einwilligung

Sie finden auf dieser Seite die gültige Version 22 unserer Elterninformation.
Bitte verwenden Sie für die Aufklärung der Eltern/Personensorgeberechtigten in allen Sprachen nur noch die Version 22. Vernichten Sie bitte alle Vorversionen.
  
Der wesentliche Unterschied zwischen den Versionen besteht in der Übermittlung auffälliger oder positiver Screeningbefunde an die Eltern, die ab sofort die Ärztinnen des Screening-Zentrums vornehmen.  

Nur die deutsche Version senden wir Ihnen als Druckexemplar zu. 
Aus rechtlichen Gründen soll die Elternunterschrift auf einem deutschsprachigen Formular erfolgen.  

Elterninformation Deutsch Screening-Zentrum Hessen V22 

Elterninformation Englisch Screening-Zentrum Hessen V22

Elterninformation Türkisch Screening-Zentrum Hessen V22 

Elterninformation Farsi Screening-Zentrum Hessen V22

Elterninformation Arabisch Screening-Zentrum Hessen V22

Elterninformation Ukrainisch Screening-Zentrum Hessen V22

Elterninformation Russisch Screening-Zentrum Hessen V22

Elterninformation Französisch Screening-Zentrum Hessen V22

Elterninformation Spanisch Screening-Zentrum Hessen V22

 

 


Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) stellt als Anlage zu den Kinder-Richtlinien in den Anlagen 2 und 3 Informationsblätter zur Verfügung. In diesen sind das bundesweit verfügbare Neugeborenenscreenig auf 19 Zielkrankheiten beschrieben. Die Besonderheiten des im Hessischen Kindergesundheitsschutzgesetz festgelegten erweiterten Hessischen Screenings sind dort nicht berücksichtigt.