Die Stabsstelle ist konkreter Ansprechpartner für studentische Forschungs- und Praxisprojekt.
In zahlreichen Pflegestudiengängen müssen Studierende im Verlauf wissenschaftliche Methoden erlernen und gegebenenfalls im praktischen Einsatz üben. Hierzu zählen nicht nur die Durchführungen von Datenerhebungen, sondern der nicht weniger aufwändige Vorlauf empirischer Erhebungen. Die Stabstelle Pflegeentwicklung des Universitätsklinikums Frankfurt möchte insbesondere Studierende hierbei unterstützen. Gleichsam trägt das Unternehmen Verantwortung für die Belegschaft und natürlich für die Patientinnen und Patienten. Daher gilt es, bei empirischen Vorhaben von Studierenden bestimmte Vorgaben zu berücksichtigen.
Prüfung und Zustimmung der Abteilung Pflegeentwicklung
Egal ob als Abschluss, Projektarbeiten oder Leistungsnachweise, jegliche Datenerhebungen bei Mitarbeitern müssen mit einem Exposé mit Begründung der Fragestellung und Darlegung der Methode an die Stabsstelle Pflegeentwicklung eingereicht werden. Die Abteilung prüft aus pflegewissenschaftlicher Perspektive, inwieweit die Bearbeitung des Themas den wissenschaftlichen Kriterien entspricht (insbesondere ob Fragestellung und Methode zusammen passen). Aus der Begründung der Fragestellung muss ein Nutzen für die Pflegepraxis resp. für das Unternehmen zu erkennen sein. Gegebenenfalls kann ein persönliches Gespräch mit den Studierenden erfolgen, um gemeinsam Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen.
Prüfung und Zustimmung des Personalrats
Befürwortet die Stabsstelle Pflegeentwicklung das Vorhaben, wird gemeinsam mit dem Student/ der Studentin ein Informationsschreiben über die Dienststelle an den Personalrat verfasst. Diesem Informationsschreiben sind Aufklärung und Einwilligung für Studienteilnehmende sowie Erhebungsintrumente beizufügen. Das Vorgehen ist für externe und interne Studierende und unabhängig von der Methode der Datenerhebung (Befragung, Interviews, Beobachtung,…) identisch. Aufgrund dieses Procedere ist zu bedenken, dass bis zur Entscheidung mehrere Wochen vergehen können. Es sollten daher ausreichend zeitliche Ressourcen seitens der Studierenden für eine empirische Arbeit eingeplant werden. Es ist möglicherweise sinnvoll zu prüfen, inwieweit die ausführliche Studienplanung (Antrag, Unterlagen zur Einwilligung, etc) bereits als Leistungsnachweis ausreichend ist.
Ethikkommission
Sollten neben Daten von Beschäftigten auch oder ausschließlich patientenbezogene Daten erhoben werden, ist ggf. zusätzlich ein Votum der Ethikkommission erforderlich. Das Vorgehen unterscheidet sich dann nach Art der Studie und kann dann mit der Stabsstelle Pflegeentwicklung besprochen werden. Die Beantragung eines Ethikvotums kann zusätzliche Wochen in der Planung der Studie in Anspruch nehmen.
Beispiele für studentische Projekte:
- Prävelenzerhebung Fixierungen in der Psychiatrie
- Prävalenz Windeldermatitis
- Evaluation der Einführung des MEWS (modified early warning score) auf einer internistischen Station
- Mitarbeit Entwicklung und Durchführung Fragebogenerhebung zu Fort- und Weiterbildungsaktivitäten
- Entwicklung von E-Learningeinheiten
- Empirische Erhebung zur Einstellung Pflegender zu Demenz
- Penatencreme zum Hautschutz und Therapeutikum bei Windeldermatitis
- Wirksamkeit von Pflegeinterventionen zur Vorbeugung (Therapie) von Mukositis bei Kindern(Literaturstudie)
- Rolle der Begleitpersonen für die Pflege in der Kinderklinik
- Evaluation von Maßnahmen im Kontext der Expertenstandards des DNQP
- Hat die Ernährung onkologischer Patientinnen und Patienten Auswirkungen auf die Tumormarker und welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für die Pflege
- Die Rolle der Pflege in der Durchführung von Nahrungsmittelprovokationen - eine Literaturanalyse
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Dr. Tobias Mai (E-Mail: Tobias.Mai@unimedizin-ffm.de).