Monatliche Geldleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung für anerkannt Pflegebedürftige, die sich zu Hause von Angehörigen, Bekannten oder Freunden pflegen bzw. betreuen lassen.
Der Pflegegrad wird regelmäßig vom Medizinischen Dienst überprüft.
Pflege-Sachleistung:
Diese umfasst eine häusliche Pflege anerkannt Pflegebedürftiger, die von professionellen Pflegekräften in Form von Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung erbracht wird.
Kombinationsleistung:
Die Kombi-Leistung ist eine Unterstützung der Pflegekasse, die sich aus Geldleistung und ambulanter Pflege-/Sachleistung zusammensetzt.
D.h. ein Teil des Geldes für anerkannt Pflegebedürftige wird ausgezahlt, für den anderen Teil erbringen professionelle Pflegekräfte Leistungen.
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