Förderung durch das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
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Förderung der Krankenhausdigitalisierung über das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
Die Universitätsmedizin Frankfurt setzt Digitalisierungsprojekte um, die im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) durch den Krankenhauszukunftsfonds gefördert werden. Ziel der Förderung ist es, die digitale Infrastruktur von Krankenhäusern zu verbessern und digitale Prozesse in der Patientenversorgung weiterzuentwickeln.
Weitere Informationen zum KHZG erhalten Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhauszukunftsgesetz
Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die an der Universitätsmedizin Frankfurt geförderten Digitalisierungsprojekte
Über das KHZG geförderte Digitalisierungsprojekte
Die Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds werden an der Universitätsmedizin Frankfurt für die Umsetzung folgender Fördertatbestände eingesetzt:
- Fördertatbestand 1: Anpassung der technischen / informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses an den jeweils aktuellen Stand der Technik
- Fördertatbestand 2: Einrichtung digitaler Patientenportale für ein digitales Aufnahme-, Behandlungs-, Entlassungs- und Überleitungsmanagement
- Fördertatbestand 3: Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation
- Fördertatbestand 4: Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen
- Fördertatbestand 9: informationstechnische, kommunikationstechnische und robotikbasierte Anlagen sowie telemedizinische Netzwerke