Universitätsklinikum Frankfurt - Barrierefreiheitserklärung

Das Universitätsklinikum Frankfurt hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den eigenen Webauftritt weit möglichst barrierefrei zu gestalten und die rechtlichen Anforderungen umzusetzen.

Welchen Geltungsbereich umfasst diese Erklärung?

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die unter www.kgu.de veröffentlichte Webseite mit dem Stand von November 2020.

Welche Rechtsgrundlage gilt für die Barrierefreiheitserklärung?

Das Universitätsklinikum Frankfurt unterliegt dem Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG) und der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019).

Welche Barrierefreiheitsanforderungen sind umzusetzen?

Die umzusetzenden Anforderungen ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV HE 2019, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.

Wie kann die Durchsetzungsstelle erreicht werden?

Im Falle, dass Sie sich durch eine unzureichend barrierefreie Umsetzung der KGU Website benachteiligt fühlen, erreichen Sie die zuständige Durchsetzungsstelle unter: Landesbeauftragte für barrierefreie IT, Neue Bäue 2, 35390 Gießen, E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de

Wie wurde die Einhaltung der Anforderungen überprüft?

Die Einhaltung der Anforderungen wird aktuell mithilfe einer Selbstbewertung und unter Hinzunahme eines externen Dienstleisters im unter dem Punkt „Geltungsbereich dieser Erklärung“ genannten Zeitraums überprüft.

Welchen Barrierefreiheitsgrad erfüllt die Webseite?

Die Barrierefreiheit dieser Webseite wird aktuell unter Berücksichtigung der Anforderungen aus der BITV 2.0 einer Überprüfung unterzogen.

Welche Inhalte der Webseite sind nicht barrierefreie?

Die bereitgestellten PDF-Dokumente und Video-Dateien auf der KGU Webseite sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet. Eine Überarbeitung der zahlreichen nicht barrierefreien PDF-Dokumente ist eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 BITV HE 2019.

Bei der Erstellung und Veröffentlichung zukünftiger Dokumente wird die Barrierefreiheit weit möglichst Berücksichtigung finden. Sofern Sie die von Ihnen benötigten Informationen in einer barrierearmen Version benötigen, stellen wir Ihnen diese gerne auf explizite Anfrage bereit. Senden Sie hierzu bitte eine Nachricht über unser Kontaktformular.

Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit der Webseite sind geplant?

Nach Abschluss der derzeit stattfindenden Überprüfung der Barrierefreiheit ist eine Optimierung dieser Webseite unter Berücksichtigung der Überprüfungsresultate geplant.

Wie können festgestellte Barrieren gemeldet werden?

Auf unserer Webseite festgestellte Barrieren und oder Verbesserungsvorschläge zur Optimierung können per E-Mail an kommunikation@unimedizin-ffm.de gemeldet werden.

Wie kann Kontakt zur Schlichtungsstelle BGG aufgenommen werden?

Im Falle von nicht zufriedenstellend gelösten Problemen im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit ist ein kostenloses Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle BGG möglich, hierzu ist kein Rechtsbeistand erforderlich. Diese ist zu erreichen unter: Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Mauerstraße 53, 10117 Berlin, E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de, Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de