Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist das Universitätsklinikum Frankfurt verpflichtet, in seinen Lieferketten und dem eigenen Geschäftsbereich menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Verstöße gegen das Gesetz müssen frühzeitig erkannt werden, entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet und mögliche Schäden abgewendet werden.

Dies einzuhalten ist für uns am Universitätsklinikum Frankfurt ein wichtiger Grundstein unserer Arbeit.

Wir sind als öffentlich-rechtlicher Maximalversorger im Gesundheitswesen in besonderer Weise dem Gemeinwohl verpflichtet und bekennen uns klar zur Beachtung dieser Sorgfaltspflichten und wirken auf dessen Einhaltung hin.

In unserer Grundsatzerklärung geben wir ein verbindliches Bekenntnis zur Achtung und zur Einhaltung der Menschenrechte sowie zum Umweltschutz ab. Wir sind bestrebt, unser Handeln und unsere Dienstleistungen im Sinne der Verantwortung für Menschenrechte, Umweltschutz stetig zu optimieren. Gleiches erwarten wir auch von unseren Beschäftigten, Lieferanten und Dienstleistern.

Beschwerdeverfahren

Beschwerdeverfahren

Über das Beschwerdeverfahren besteht die Möglichkeit, eine Meldung zu (drohenden) Rechtsverletzungen der Menschenrechte oder umweltbezogenen Pflichten im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vertrauensvoll über unser Meldesystem – und auf Wunsch anonym – abzugeben. So haben wir am Universitätsklinikum Frankfurt die Möglichkeit, Risiken oder drohende Verstöße frühzeitig festzustellen und gegebenenfalls geeignete Abhilfemaßnahmen einzuleiten. Substantiierten Hinweisen wird vertrauensvoll nachgegangen. Allerdings möchten wir auch darauf hinweisen, dass vorsätzlich falsch abgegebene Meldungen rechtliche Maßnahmen nach sich ziehen können. Das Meldesystem erreichen Sie hier.