Kosten: Gesetzlich versichert ...

Gesetzlich versichert ...

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind Sie von der Sorge um die Kostenbegleichung entlastet. Wir regeln die Aufwendungen für Ihren Aufenthalt direkt mit Ihrer Krankenkasse; sie übernimmt die Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen.
Für längstens 28 Tage eines Kalenderjahres ist – gesetzlich festgelegt – eine tägliche Zuzahlung zu leisten. Die Höhe des aktuellen Tagessatzes ist bei der Aufnahme zu erfragen; er beträgt derzeit 10 EURO.
Ausgenommen von dieser Zuzahlung sind

  • Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Patientinnen zur stationären Entbindung
  • Teilstationäre Behandlungen
  • Ausschließlich vorstationäre Behandlungen
  • Patienten, für die ein Sozialhilfeträger die Behandlungskosten übernimmt
  • Patienten, für die eine gesetzliche Unfallversicherung die Behandlungskosten übernimmt

Bitte begleichen Sie diese Zuzahlung bei einem längeren Aufenthalt nach 28 Tagen, andernfalls am Entlassungstag.
Barzahlungen an der Kasse des Universitätsklinikums werden quittiert.

Bitte bewahren Sie diese Zahlungsbestätigung gut auf, wenn Sie mit einem weiteren Krankenhausaufenthalt in einer anderen Klinik im selben Jahr rechnen. Sollten Sie Ihre Zuzahlung bereits während eines anderen Krankenhausaufenthaltes ganz oder teilweise geleistet haben, legen Sie uns bitte die Quittung vor. Auf diese Weise erleichtern Sie uns die Abrechnung mit der Krankenkasse.

Selbstzahler

Wenn Sie die Kosten Ihres Aufenthaltes selbst tragen oder über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinaus Zusatzleistungen in Anspruch nehmen, sind Sie Selbstzahler. Wir rechnen dann die Behandlungskosten direkt mit Ihnen ab.

Sie leisten eine Vorauszahlung in Höhe der voraussichtlich anfallenden Kosten oder Kostenanteile. Bei einer längeren Verweildauer stellen wir Zwischenrechnungen aus. Geleistete Vorauszahlungen werden nach Beendigung Ihres stationären Aufenthaltes mit der Abschlussrechnung verrechnet; bei vollstationärer Behandlung wird der Entlassungstag nicht berechnet.

Vielfach wird eine private Krankenversicherung oder – bei gesetzlich Versicherten – eine Zusatzversicherung Ihre Kosten tragen. Zunächst sind Sie jedoch zur Zahlung verpflichtet, sofern Sie bei der Aufnahme keine schriftliche Kostenübernahmeerklärung oder die Klinik-Card Ihrer privaten Versicherung vorlegen.

Bitte bezahlen Sie alle (Teil)Rechnungen innerhalb von drei Wochen; die Kontonummern und Zahlungsmodalitäten finden Sie unter dem Stichwort „Kasse“.

Den aktuellen Entgelttarif und die Auskünfte zu den Kosten für Wahlleistungen können Sie hier anfordern:
Abrechnung und Konstensicherung stationäre Leistungen
E-Mail: stat.Abrechnung@unimedizin-ffm.de
Telefon: (069) 6301 - 5590

Kasse und bargeldlose Zahlung

An der Hauptkasse des Universitätsklinikums können Sie Zahlungen in bar oder per Karte tätigen; Zahlungen in US-Dollar sind in Ausnahmefällen möglich.

Die Kasse befindet sich im Haus 13B, Erdgeschoss, Raum B15.
Öffnungszeiten: 
Montag bis Donnerstag 09:00 bis 13:00 Uhr, Freitag 09:00 bis 11:00 Uhr 
und zusätzlich Dienstag und Mittwoch 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Coronabedingt ist die Kasse vorläufig am Nachmittag geschlossen!

T +49 69 6301 - 4852
F +49 69 6301 - 7550

Selbstverständlich gelten auch für Kunden der Hauptkasse während der Pandemie die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und die Einhaltung des Mindestabstandes.

Patienten haben nach Kassenschließung die Möglichkeit, ihre Behandlungskosten durch Bar- und Kartenzahlung (VISA, MasterCard, ec-Karte und Maestro) zu begleichen. Bitte sprechen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Diese können den Sicherheitsdienst beauftragen, mit einem mobilen Terminal zu kassieren.

Nutzen Sie bitte möglichst den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Dazu stehen Ihnen die folgenden Bankverbindungen zur Verfügung:

  • Fraspa
    IBAN DE32 5005 0201 0000 3799 99
    BIC HELADEF1822
     
  • Postbank Frankfurt/Main
    IBAN: DE14 5001 0060 0000 7606 03
    BIC: PBNKDEFF

Bitte geben Sie bei Überweisungen die Rechnungsnummer bzw. Fallnummer oder einen eindeutigen Verwendungszweck an.

Zusatzleistungen

Gerne können Sie über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinaus zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen.

  • Wahlärztliche Leistungen
    Sollten Sie ärztliche Wahlleistungen in Anspruch nehmen, weisen wir darauf hin, dass alle zu Ihrer Mitbehandlung hinzugezogenen liquidationsberechtigten Ärzte ihre Leistungen berechnen.
  • Unterbringung
    Wir versuchen, Sie so angenehm wie möglich unterzubringen. Dennoch mag Sie unsere Zimmerzuweisung nicht immer zufriedenstellen, die ausschließlich unter organisatorischen Gesichtspunkten erfolgt. Gegen eine Zusatzkostenbeteiligung können Sie sich gerne wahlweise in einem Ein- oder Zweibettzimmer unterbringen lassen.
  • Begleitperson
    Eine Begleitperson ist während Ihres Aufenthaltes nicht vorgesehen. Es sei denn, medizinische Gründe erfordern dies. Auf Ihren Wunsch und gegen Übernahme der Kosten nehmen wir selbstverständlich auch Ihre Begleitperson auf. Wenden Sie sich dazu bitte an den Pflegedienst, der die erforderliche Organisation übernimmt.

Alle genannten Zusatzleistungen vereinbaren Sie oder Ihre Angehörigen bitte schriftlich mit dem Klinikum.

Den aktuellen Entgelttarif und die Auskünfte zu den Kosten für Wahlleistungen können Sie hier anfordern:
Abrechnung und Kostensicherung stationäre Leistungen
E-Mail: stat.Abrechnung@unimedizin-ffm.de 
Telefon: (069) 6301 - 5590