Kosten: Gesetzlich versichert ...

Gesetzlich versichert ...

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind Sie von der Sorge um die Kostenbegleichung entlastet. Wir regeln die Aufwendungen für Ihren Aufenthalt direkt mit Ihrer Krankenkasse; sie übernimmt die Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen.
Für längstens 28 Tage eines Kalenderjahres ist – gesetzlich festgelegt – eine tägliche Zuzahlung zu leisten. Die Höhe des aktuellen Tagessatzes ist bei der Aufnahme zu erfragen; er beträgt derzeit 10 EURO.
Ausgenommen von dieser Zuzahlung sind

  • Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Patientinnen zur stationären Entbindung
  • Teilstationäre Behandlungen
  • Ausschließlich vorstationäre Behandlungen
  • Patienten, für die ein Sozialhilfeträger die Behandlungskosten übernimmt
  • Patienten, für die eine gesetzliche Unfallversicherung die Behandlungskosten übernimmt

Bitte begleichen Sie diese Zuzahlung bei einem längeren Aufenthalt nach 28 Tagen, andernfalls am Entlassungstag.
Barzahlungen an der Kasse des Universitätsklinikums werden quittiert.

Bitte bewahren Sie diese Zahlungsbestätigung gut auf, wenn Sie mit einem weiteren Krankenhausaufenthalt in einer anderen Klinik im selben Jahr rechnen. Sollten Sie Ihre Zuzahlung bereits während eines anderen Krankenhausaufenthaltes ganz oder teilweise geleistet haben, legen Sie uns bitte die Quittung vor. Auf diese Weise erleichtern Sie uns die Abrechnung mit der Krankenkasse.

Selbstzahler

Wenn Sie die Kosten Ihres Aufenthaltes selbst tragen oder über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinaus Zusatzleistungen in Anspruch nehmen, sind Sie Selbstzahler. Wir rechnen dann die Behandlungskosten direkt mit Ihnen ab.

Sie leisten eine Vorauszahlung in Höhe der voraussichtlich anfallenden Kosten oder Kostenanteile. Bei einer längeren Verweildauer stellen wir Zwischenrechnungen aus. Geleistete Vorauszahlungen werden nach Beendigung Ihres stationären Aufenthaltes mit der Abschlussrechnung verrechnet; bei vollstationärer Behandlung wird der Entlassungstag nicht berechnet.

Vielfach wird eine private Krankenversicherung oder – bei gesetzlich Versicherten – eine Zusatzversicherung Ihre Kosten tragen. Zunächst sind Sie jedoch zur Zahlung verpflichtet, sofern Sie bei der Aufnahme keine schriftliche Kostenübernahmeerklärung oder die Klinik-Card Ihrer privaten Versicherung vorlegen.

Bitte bezahlen Sie alle (Teil)Rechnungen innerhalb von drei Wochen; die Kontonummern und Zahlungsmodalitäten finden Sie unter dem Stichwort „Kasse“.

Den aktuellen Entgelttarif und die Auskünfte zu den Kosten für Wahlleistungen können Sie hier anfordern:
Abrechnung und Konstensicherung stationäre Leistungen
E-Mail: stat.Abrechnung@unimedizin-ffm.de
Telefon: (069) 6301 - 5590