Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Nach dem hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG) setzt sich das Gremium in der Wahlperiode 2018-2020 aus insgesamt 5 Sitzen (3 Frauen, 2 Männer) zusammen.

Die Aufgaben der JAV sind ebenfalls im HPVG geregelt. Ihre Hauptaufgabe besteht darin die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden zu vertreten indem sie Arbeitgeberin bei der Einhaltung bestehender Gesetze und Verordnungen überwachen oder Dienstvereinbarungen abschließen in denen Regelungen über Inhalte getroffen werden, die gesetzlich nicht eindeutig geregelt sind.