Allgemeine Informationen

Nach dem hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG) besteht das Gremium in der Wahlperiode 2024-2028 aus insgesamt 21 Sitzen. 

8 Personen befinden sich aktuell in der Freistellung. D.h. sie sind von ihrer eigentlichen Tätigkeit freigestellt um die vielfältigen Aufgaben des Personalrats wahrzunehmen.

Die Aufgaben des Personalrats sind im HPVG geregelt. Der Schwerpunkt liegt natürlich darin die Interessen der Beschäftigten zu vertreten indem die Mitglieder des Personalrats die Arbeitgeberin bei der Einhaltung bestehender Gesetze und Verordnungen überwachen oder Dienstvereinbarungen abschließen in denen Regelungen über Inhalte getroffen werden, die gesetzlich nicht eindeutig geregelt sind.