Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher

Seit 1991 gibt es an der Universitätsmedizin Frankfurt die Einrichtung „Patientenfürsprecherinnen/Patientenfürsprecher“ als Ehrenamt auf der Grundlage des Hessischen Krankenhausgesetzes (HKHG § 7). Berufen werden die ehrenamtlich Tätigen durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main.

Wir Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher sind für Sie als Patientin/Patient unabhängige Ansprechpersonen.

Zu unseren Aufgaben gehören:

  • Ihrer Wünsche, Beschwerden und Anregungen anzunehmen
  • Ihre Fragen zu beantworten
  • Ihre Anliegen zu vertreten und zu guten Lösungen zu finden

Alle Anliegen werden von uns vertraulich behandelt, mit Ihnen abgestimmt und mit Ihrem Einverständnis mit den zuständigen Stellen im Universitätsklinikum besprochen und geklärt. Die Universitätsmedizin Frankfurt ist nach dem HKHG zur Zusammenarbeit mit den Patientenfürsprecherinnen und -fürsprechern verpflichtet und gehalten, die notwendige Unterstützung zu gewähren.

Jährlich gibt es einen Bericht über unsere Tätigkeiten an die Stadtverordnetenversammlung und an das zuständige Ministerium – selbstverständlich unter Wahrung des Persönlichkeitsschutzes der Patienten, Beschäftigten oder Besucherinnen der Universitätsmedizin Frankfurt.

Persönlich sind wir dienstags in der Zeit von 10:00 – 11:00 Uhr telefonisch zu erreichen, oder per Mail an patientenfuersprecher@unimedizin-ffm.de

Ihre Patientenfürsprecher

Brigitte Meyer-Mehrwald
Prof. Dr. Hans-Ulrich Dallmann