Neue Regelung gilt ab Dezember dieses Jahres

 

Frankfurt. Ab Dezember 2018 können alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Universitätsklinikums Frankfurt (UKF) den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen kostenlos nutzen. Das teilten der Vorsitzende des Aufsichtsrats des Universitätsklinikums Frankfurt, Wissenschaftsminister Boris Rhein und der Vorstandsvorsitzende des Universitätsklinikums Frankfurt Prof. Dr. Jürgen Graf heute mit. Damit kommen nun nicht mehr nur die Ärztinnen und Ärzte des Universitätsklinikums Frankfurt in den Genuss des Landestickets für Beschäftigte im Landesdienst, sondern auch rund 4.000 weitere Beschäftigte des Universitätsklinikums Frankfurt.

           

Vorsitzender des Aufsichtsrats des Universitätsklinikums Frankfurt, Wissenschaftsminister Boris Rhein: „Die Tatsache, dass das Landesticket nach geltendem Tarifrecht am Universitätsklinikum Frankfurt nur für die Ärztinnen und Ärzte möglich war, hat für Unzufriedenheit bei denjenigen gesorgt, die sich genauso für die hervorragende Versorgung unserer Patientinnen und Patienten einsetzen. Diese rechtlich zwar eindeutige, in der Sache aber höchst unbefriedigende Situation beenden wir nun und führen eine hessenweite Freifahrtberechtigung für die Beschäftigten ein, die vollumfänglich der des Landestickets Hessen entspricht.“ Prof. Dr. Jürgen Graf, Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikums Frankfurt, ergänzt: „Damit erhöhen wir gleichzeitig weiter die Attraktivität des Arbeitsplatzes Uniklinikum, vor allem beim Wettbewerb um qualifiziertes Pflegepersonal.“ Rhein weiter: „Diese Maßnahme ist eine echte Investition in die Zukunft des UKF. Das UKF gewinnt im Wettbewerb um qualifiziertes Personal an Attraktivität für die Anwerbung von neuem Personal und steigert gleichzeitig die Mitarbeiterbindung.“

 

Seit Januar 2018 gibt es das sogenannte Landesticket für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes mit dem sie hessenweit kostenlos den öffentlichen Personennahverkehr nutzen. Es ist ein tarifvertragliches Instrument und ist an die Einigung der Tarifparteien Land Hessen und Gewerkschaften gebunden.

 

Das UKF jedoch ist nach § 1 des Gesetzes für die hessischen Universitätskliniken eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und fällt nicht in den Geltungsbereich des Tarifvertrags Landesticket Hessen. Für die beim Universitätsklinikum angestellten nichtwissenschaftlichen Beschäftigten (Pflegepersonal etc.) gilt ein eigener Haustarifvertrag (abgeschlossen zwischen UKF und ver.di/ ohne Beteiligung des Landes). Die Tarifparteien haben eine dem Landesticket entsprechende Freifahrtberechtigung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Universitätsklinikums Frankfurt zu dem Tarifvertrag nicht verhandelt.

 

Durch Verhandlungen mit dem Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), die das Land unterstützt hat, konnte allerdings erreicht werden, dass auch für die bisher nicht unter die Regelung des Landestickets fallenden Bediensteten des UKF künftig eine kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in ganz Hessen möglich wird.

 

„Mit der Einführung des Landesticket Hessen, das in dieser Form einmalig in ganz Deutschland ist, honoriert die Landesregierung das Engagement der Landesbediensteten in besonderer Weise. Es würdigt die Motivation und ist Anerkennung für die Leistungen, die die Landesbediensteten tagtäglich für das Land Hessen erbringen. Es untermauert die Stellung des Landes Hessen als moderner, verlässlicher und familienfreundlicher Arbeitgeber und setzt zugleich wichtige Impulse für die Gewinnung von kompetenten und qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Landesverwaltung. Wir freuen uns sehr, dass nun auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Universitätsklinikums Frankfurt davon profitieren“, so der Vorsitzende des Aufsichtsrats des Universitätsklinikums Frankfurt, Wissenschaftsminister Boris Rhein und Prof. Dr. Jürgen Graf, Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikums Frankfurt abschließend.