18. Januar 2023
Zum 01. Januar 2023 ist der Tarifvertrag Stärkung und Entlastung am Universitätsklinikum Frankfurt in Kraft getreten. Rund 4.000 nicht-ärztliche Beschäftigte erwartet zum Jahresanfang Schritt für Schritt personelle Verstärkung und ein verbindlicher Belastungsausgleich. Die dann gültigen Pflegepersonalregelungen am Universitätsklinikum Frankfurt nehmen einen Systemwechsel im Gesundheitswesen vorweg, der die Behandlungsqualität verstärkt in den Fokus rückt und bessere Arbeitsbedingungen für die Pflege schafft.
Die Einigung zum Tarifvertrag Stärkung und Entlastung ist offiziell: Ende 2022 hat auch der Aufsichtsrat des Universitätsklinikum Frankfurt (UKF) zugestimmt. Zu den Eckpunkten der Vereinbarung gehört unter anderem die Einführung der Systeme PPR 2.0 und PPP-RL (Pflegepersonalregelung 2.0 bzw. Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie) zum 01. August 2023. Diese Instrumente zur Personalplanung wurden von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Deutschen Pflegerat und der Gewerkschaft ver.di erarbeitet. Die Bundesregierung will sie künftig verbindlich in allen Kliniken einführen, ein konkreter Umsetzungsplan steht aber noch aus. Das Universitätsklinikum Frankfurt ist damit Vorreiter bei diesem Systemwechsel und hat bereits frühzeitig mit den technischen Vorbereitungen für die Umsetzung begonnen. Außerdem umfasst die Tarifeinigung unter anderem eine Einspringprämie und zusätzliche Urlaubstage. Die Maßnahmen sollen möglichst zügig bei den Beschäftigten ankommen und eine zeitnahe Verbesserung bewirken.
Das UKF geht voran
Mit dem Tarifvertrag Stärkung und Entlastung wird das Ziel verfolgt, eine am individuellen Betreuungsbedarf ausgerichtete Pflege zu realisieren und damit langfristig die Attraktivität der Arbeit am Universitätsklinikum Frankfurt zu steigern.
„Mit dem Entlastungstarifvertrag bietet das Universitätsklinikum Frankfurt attraktivere Arbeitsbedingungen und einen Ausgleich für besondere Belastungssituationen. Das haben die Beschäftigten mehr als verdient angesichts der enormen Leistung, die sie nicht nur in der Corona-Pandemie jeden Tag mit ihrem Engagement erbringen“, erklärt Hessens Wissenschaftsministerin Angela Dorn, zugleich Aufsichtsratsvorsitzende des Universitätsklinikum Frankfurt. „Wir haben uns angesichts des Fachkräftemangels und der Bedeutung motivierter Beschäftigter bewusst für diesen Weg entschieden, ohne dass es entsprechende bundesweite Mindestanforderungen gäbe. Wir sind überzeugt, dass das Universitätsklinikum Frankfurt damit seiner Verantwortung als Arbeitgeber gerecht wird und einen nachhaltigen Impuls für seine Zukunft setzt.“
Bei Reformen keine Zeit verlieren
Das Universitätsklinikum Frankfurt hat sich zu den Entlastungsmaßnahmen entschlossen, obwohl es bisher bundesweit noch keinen klaren gesetzlichen Fahrplan für bedarfsgerechte Personalvorgaben in den Krankenhäusern gibt. „Wir gehen mit diesem Tarifvertrag voran, weil wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer Arbeit stärken wollen. Damit steigern wir auch unsere Attraktivität als Arbeitgeber“, erklärt Markus Jones, Kaufmännischer Direktor und stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikum Frankfurt und einer der Verhandlungsführer in den Tarifgesprächen. „Der Umbauprozess soll möglichst rasch zu einer Entlastung der Beschäftigten beitragen und sich in der Versorgungsqualität unserer Fachkliniken niederschlagen.“
Auch Birgit Roelfsema, Pflegedirektorin am Universitätsklinikum Frankfurt, sieht im Tarifvertrag Stärkung und Entlastung die Chance, den Reformprozess zügig anzugehen. „Wir haben mit den Vereinbarungen ein spürbares Entlastungsinstrument für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Hand“, sagt Birgit Roelfsema. „Die Maßnahmen werden ihren Beitrag zu einem gesünderen Arbeitsumfeld leisten. Wir etablieren verschiedene Formen von Springerpools mit individuellen Arbeitszeitmodellen und einem frei wählbaren Arbeitszeitumfang, die dazu beitragen, kurz- und längerfristige Personalausfälle zu kompensieren und gleichzeitig die Möglichkeit bieten, individuellen Bedürfnissen der Mitarbeitenden gerecht zu werden. Vom Mini-Job bis zur Vollzeitstelle ist alles möglich. Beschäftigte können zudem auf freiwilliger Basis Ad-hoc-Einsätze leisten und dafür Einspringprämien erhalten. Das Universitätsklinikum Frankfurt bietet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern damit eine Wahlmöglichkeit: Sogenannte Belastungspunkte können nach individuellen Bedürfnissen in Freizeit oder Entgelt umgewandelt werden. Die Belastungspunkte sollen kurz- und langfristig nutzbar sein, d.h. das Ansammeln von Punkten auf einem Langzeitarbeitskonto kann beispielweise für einen früheren Renteneintritt oder eine zwischenzeitliche Auszeit genutzt werden.“
Unmittelbar spürbar wurden erste Maßnahmen für die Beschäftigten bereits mit dem Dezembergehalt. Mit der letzten Entgeltabrechnung des Jahres wurden zwei zusätzliche Urlaubstage als Kompensation für die Belastungen während der Pandemie ausgezahlt. Ein dritter Urlaubstag kann im ersten Halbjahr 2023 genommen oder ebenfalls ausgezahlt werden. Zur Umsetzung der Pläne werden zahlreiche zusätzliche Stellen in der Pflege wie auch in anderen Berufsgruppen aufgebaut.
Neben konkreten Verbesserungen im Arbeitsalltag der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stärkt das UKF die Aus- und Weiterbildungskonditionen, um das Berufsbild der Pflege für den Nachwuchs attraktiver zu machen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Dafür soll die Praxisanleitung mehr Raum erhalten und Übernahmegarantien bei erfolgreichen Abschlüssen gegeben werden. Von den gewonnenen Erfahrungen der gebündelten Maßnahmen werden andere Krankenhäuser profitieren und dort für neue Impulse sorgen.
Tarifvertrag für eine bessere Krankenversorgung
Die Pflegepersonalregelungen PPR 2.0 und PPP-RL, die Teil des Tarifvertrags Stärkung und Entlastung am Universitätsklinikum Frankfurt geworden sind, wurden entwickelt, um den Personalbedarf auf den Stationen noch konkreter anhand des Pflegeaufwands zu bestimmen. Für Patientinnen und Patienten mit einer aufwändigen Versorgung soll mehr Zeit und also auch mehr Personal zur Verfügung stehen. Für jeden Patienten wird ein Zeitwert festgelegt, der den Bedarf widerspiegelt. Dafür wurde beispielsweise die Einteilung der Pflegekategorien um eine Stufe für hochaufwendige Leistungen ergänzt sowie der Pflegegrundwert und Fallwert um einige Minuten angehoben.
Für weitere Informationen:
Christoph Lunkenheimer
Pressesprecher
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Universitätsklinikum Frankfurt
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