So erreichen Sie uns

Das Universitätsklinikum liegt zentral am Mainufer und ist an das Straßen- und öffentliche Nahverkehrsnetz bestens angebunden. Von außerhalb – etwa dem Flughafen – , und innerhalb der Stadt ist das Universitätsklinikum am günstigsten und in wenigen Minuten über den Haupt- oder Südbahnhof erreichbar. Öffentliche Verkehrsmittel: U- oder S-Bahn Nächstgelegene Stationen sind Haupt- und Südbahnhof. Dort bitte umsteigen in die

  • Straßenbahn
    Vom Hauptbahnhof die Linien 12 oder 21; vom Südbahnhof aus die Linie 15. Günstigste Haltestellen sind Universitätsklinikum (Haupteingang) und Heinrich-Hoffmann Straße / Blutspendedienst für die Zentren der Neurologie und Neurochirurgie, Psychiatrie, Orthopädie sowie die Infektionsstation Haus 68.
  • Taxi
    Ein Taxistand befindet sich am Haupteingang Theodor-Stern-Kai 7; dort finden Sie in der Regel einen Wagen. Gerne können Sie sich auch an die Pflegekräfte Ihrer Station oder an die Patienten- und Besucherinformation im Haus 23 C wenden. Sie bestellen ein Taxi zu dem für Sie am besten erreichbaren Eingang oder holen Sie von Station ab.

Parken

Die Parkmöglichkeiten auf dem Gelände des Universitätsklinikums und in seiner Umgebung sind sehr begrenzt; Bauarbeiten auf dem gesamten Gelände sorgen zusätzlich für Einschränkungen.

  • Besucher finden eine begrenzte Anzahl kostenpflichtiger Parkplätze am Haupteingang Theodor-Stern-Kai 7. Die Parkgebühren sind vor dem Ausfahren an den Kassenautomaten zu entrichten. Darüber hinaus stehen zahlreiche Parkplätze im Parkhaus Sandhofstraße (hinter dem Blutspendedienst) zur Verfügung. Bei einem längerem stationären Aufenthalt empfehlen wir, auf die Anreise mit dem eigenen Wagen zu verzichten. Sicherlich kann ein Angehöriger es möglich machen, Sie zu fahren. Andernfalls bieten sich Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel an. Sofern es medizinisch angezeigt ist, kann der einweisende Arzt einen Krankentransport veranlassen. Das Abstellen von Personenwagen auf dem Gelände des Universitätsklinikums erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Für Personen- und Sachschäden wird keine Haftung übernommen. Es gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.
  • Bei regelwidrigem Parken auf dem umschrankten Kerncampus muss jederzeit mit einem blauen Strafzettel (Verkehrsordnungswidrigkeitsanzeige) gerechnet werden. Die finanzielle Ahndung erfolgt dann durch die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Hessen in Kassel. 
  • Bei verbotswidrigem Parken in beschilderten Feuerwehrzufahrten, auf Feuerwehrstellflächen, vor gekennzeichneten Flucht- und Rettungswegen, auf Behindertenparkplätzen, und bei Behinderung des Baustellenverkehrs und der Logistik droht zusätzlich kostenpflichtiges Abschleppen – darauf wird an beiden Einfahrten deutlich hingewiesen.
  • Im Außengelände gilt Parkgebührenpflicht gegenüber dem Parkraumbewirtschafter APCOA. Parken nur mit gültigem Parkschein. Bei Verstößen gegen seine beschilderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erhebt APCOA mittels Parkraumüberwachung Park & Control (PAC) ein Bußgeld (Vertragsstrafe) durch einen gelben Flyer. 
  • Das Universitätsklinikum Frankfurt selbst erhält weder von der Zentralen Bußgeldstelle Kassel noch von APCOA/PAC Einnahmen aus erhobenen Bußgeldern. Unser Ziel ist die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr zum Wohle aller.
  • Zum 01.04.2021 hat APCOA das Betriebskonzept  für das Gelände des Universitätsklinikum Frankfurt verändert. Das neue Betriebskonzept sieht keine kostenfreien Parkmöglichkeiten für Personen mit Schwerbehindertenparkausweis vor. Für genauere Informationen zu den Konditionen der Parkraumbewirtschaftung wenden Sie sich bitte an APCOA.