Tierschutzbeauftragte und Zentrale Forschungseinrichtung
Antragstellung
Anmerkungen zur Antragstellung
Wer Versuche an Wirbeltieren durchführen will, bedarf der Genehmigung des Versuchsvorhabens durch die zuständige Behörde (§8 Abs. 1 Tierschutzgesetz).
Vorlagen zu Genehmigungsanträgen oder der Anzeige eines Tierexperiments sind bei der zuständigen Behörde (RP Darmstadt) zu erhalten. Alle Anträge erhalten Sie auch als auf Anfrage bei der Tierschutzbeauftragten (TierSchB). Legen Sie den Antrag bitte der Tierschutzbeauftragten bzw. dem stellvertretenden Tierschutzbeauftragten vor, ehe Sie ihn zur Genehmigung einreichen (Kontakt). Die Tierschutzbeauftragte berät Sie bei der Antragstellung und verfasst eine Stellungnahme. Neben dem Antrag auf Genehmigung muss die zugehörige Stellungnahme des TierSchB bei der Behörde abgegeben werden.
Vielen Dank für Ihre Kooperation,
Ihre Tierschutzbeauftragten
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