Vorlagen

Antragsvorlagen

Antrags- und Anzeigeformulare
Informationen zur Antragstellung

Änderungen genehmigter Versuchsvorhaben bedürfen keiner erneuten Genehmigung soweit der Zweck des Versuchsvorhabens beibehalten wird, sich das Maß der bei den verwendeten Tieren verursachten Schmerzen, Leiden oder Schäden durch die Änderung nicht erhöht, die Zahl der Versuchstiere nicht wesentlich erhöht wird. Die Änderung muss vorher der Behörde angezeigt werden. Anderungen dürfen nicht vor Ablauf von zwei Wochen nach Eingangn der Anzeige vorgenommen, es sei denn die Behörde hat bereits mitgeteilt, dass gegen die Änderungen keine Einwände bestehen.

Weitere Änderungen sind genehmigungspflichtig.  
 

NTP

die Nichttechnische Projektzusammenfassung wird unter www.animaltestinfo.de/antragstellung erstellt und bei Bedarf modifiziert.

Hierfür ist lediglich eine kurze Registrierung von Nöten. In einem zweiten Schritt werden die NTPs dann von meiner Behörde nach Genehmigung zur Veröffentlichung auf der Datenbank www.animaltestinfo.de freigegeben.

Die Angaben müssen wahrheitsgemäß sein hinsichtlich Tierart, Zahl, Belastungsgrad, aber der Inhalt der Inhalt der Beschreibungen gleichzeitig verständlich und so allgemein gehalten, dass keine Rückschlüsse auf die Durchführenden oder Projektziele o.ä. möglich sind.

Die Zusammenfassungen sollen es der interessierten Öffentlichkeit ermöglichen, sich einen allgemeinen Überblick über die Zahl der Vorhaben, Tierarten und Belastungsgrade zu verschaffen, nicht zu konkreten Vorhaben.

Die Verantwortung für die Inhalte liegt beim Antragsteller.  

Genetisch veränderte Tierlinien

Für jede genetisch veränderte Tierlinie müssen informationen vorliegen, die eine Einschätzung zulassen ob es sich um Linie mit belastetem Phänotyp handelt. Hierfür werden i.d.R. die Abschlussbeurteilungen nach Maßgabe des Bfr herangezoegen. 

Abschlussbeurteilung genet. veränderter Zuchtlinien
weitere Informationen

Wenn der Status unklar ist oder eine belastete Linie gezüchtet werden soll wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor der geplanten Aufnahme der Zucht an Ihre Tierschutzbeauftragten um die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. 

Für Aufzeichnungen gentechnisch veränderter Tiere gem. GenTAufzV verweisen wir auf die Verantwortlichen für biologischen Sicherheit.

Sonstiges

Antrag auf Ausnahmegenehmigung
Ob ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung erforderlich ist klären Sie bitte vorab mit Ihrer/Ihrem Tierschutzbeauftragten

Aufzeichnungen zu Tierversuchen
 

Belastungseinschätzung: Anhang VIII  der RL2010/63/EU zur Klassifizierung des Schweregrads der Verfahren