Änderungen genehmigter Versuchsvorhaben bedürfen keiner erneuten Genehmigung soweit der Zweck des Versuchsvorhabens beibehalten wird, sich das Maß der bei den verwendeten Tieren verursachten Schmerzen, Leiden oder Schäden durch die Änderung nicht erhöht, die Zahl der Versuchstiere nicht wesentlich erhöht wird. Die Änderung muss vorher der Behörde angezeigt werden. Anderungen dürfen nicht vor Ablauf von zwei Wochen nach Eingangn der Anzeige vorgenommen, es sei denn die Behörde hat bereits mitgeteilt, dass gegen die Änderungen keine Einwände bestehen.
Hierfür ist lediglich eine kurze Registrierung von Nöten. In einem zweiten Schritt werden die NTPs dann von meiner Behörde nach Genehmigung zur Veröffentlichung auf der Datenbank www.animaltestinfo.de freigegeben.
Die Angaben müssen wahrheitsgemäß sein hinsichtlich Tierart, Zahl, Belastungsgrad, aber der Inhalt der Inhalt der Beschreibungen gleichzeitig verständlich und so allgemein gehalten, dass keine Rückschlüsse auf die Durchführenden oder Projektziele o.ä. möglich sind.
Die Zusammenfassungen sollen es der interessierten Öffentlichkeit ermöglichen, sich einen allgemeinen Überblick über die Zahl der Vorhaben, Tierarten und Belastungsgrade zu verschaffen, nicht zu konkreten Vorhaben.
Die Verantwortung für die Inhalte liegt beim Antragsteller.
Genetisch veränderte Tierlinien
Für jede genetisch veränderte Tierlinie müssen informationen vorliegen, die eine Einschätzung zulassen ob es sich um Linie mit belastetem Phänotyp handelt. Hierfür werden i.d.R. die Abschlussbeurteilungen nach Maßgabe des Bfr herangezoegen.
Wenn der Status unklar ist oder eine belastete Linie gezüchtet werden soll wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor der geplanten Aufnahme der Zucht an Ihre Tierschutzbeauftragten um die erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
Für Aufzeichnungen gentechnisch veränderter Tiere gem. GenTAufzV verweisen wir auf die Verantwortlichen für biologischen Sicherheit.
Sonstiges
Antrag auf Ausnahmegenehmigung Ob ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung erforderlich ist klären Sie bitte vorab mit Ihrer/Ihrem Tierschutzbeauftragten
Belastungseinschätzung: Anhang VIII der RL2010/63/EU zur Klassifizierung des Schweregrads der Verfahren
MENÜ
Schliessen
Hinweis zu Cookies
Unsere Webseite verwendet Cookies. Diese haben zwei Funktionen: Zum einen sind sie erforderlich für die grundlegende Funktionalität unserer Website. Zum anderen können wir mit Hilfe der Cookies unsere Inhalte für Sie immer weiter verbessern. Hierzu werden pseudonymisierte Daten von Website-Besuchern gesammelt und ausgewertet. Das Einverständnis in die Verwendung der Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu Cookies auf dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und zu uns im Impressum.