Einrichtungen, an denen Tierversuche an Wirbeltieren durchgeführt werden, sind verpflichtet, einen Tierschutzbeauftragten zu bestellen. Zuständige Behördeist das Regierungspräsidium Darmstadt. Als Tierschutzbeauftragte stehen wir allen Mitarbeitern beratend zur Seite.
Weitere Informationen finden Sie im Intranet.
Aufgaben der Tierschutzbeauftragten
Der Tierschutzbeauftragte ist nach Tierschutzgesetz (§10 i.V.m §5 Tierschutz-Versuchstierverordnung) verpflichtet
auf die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes zu achten und
die Einrichtung oder den Betrieb und die mit der Haltung der Tiere befassten Personen zu beraten, insbesondere hinsichtlich des Wohlergehens der Tiere beim Erwerb, der Unterbringung und der Pflege sowie hinsichtlich deren medizinischer Behandlung.
zu jedem Antrag auf Genehmigung eines Versuchsvorhabens Stellung zu nehmen und diese Stellungnahme der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen,
innerbetrieblich auf die Entwicklung und Einführung von Verfahren und Mitteln im Sinne der 3R (Replacement, Reduction, Refinement) hinzuwirken und
die mit der Durchführung von Tierversuchen befassten Personen insbesondere im Hinblick auf die Anwendung der 3R zu beraten und diese laufend über diesbezügliche technische und wissenschaftliche Entwicklungen zu informieren.
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