Die Aufgabe der Ethikkommission

Die Ethikkommission gewährt auf Antrag Hilfe bei der Beurteilung ethischer und berufsrechtlicher Aspekte medizinischer Forschung am Menschen oder humaner Bioproben durch Beratung. Das Gremium aus Expertinnen und Experten, aber auch Laien steht unter dem Vorsitz von Professor Dr. Sebastian Harder. Die zugehörige Geschäftsstelle nimmt behördliche Aufgaben im Bereich des Arzneimittelgesetzes und der Medizinproduktegesetzes sowie des ärztlichen Berufsrechtes  wahr und berät Antragsteller/-innen zu formalen Aspekten der Einreichung und weiteren Prozessierung von Anträgen. Der Fokus liegt damit auf Themen der Forschungsqualität und der Sicherung der Patientensicherheit im Bereich klinischer Studien. Bei aus der klinischen Praxis selbst resultierenden ethischen Problemen (z.B. Einzelfallentscheidungen in der Intensivmedizin) wenden Sie sich bitte an das Klinische Ethik-Komitee am Universitätsklinikum Frankfurt am Main.

Für wen ist die Ethikkommission zuständig?

Die Ethikkommission ist zuständig, wenn der/die Forschungsleiter/in Mitglied des Fachbereichs Medizin der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main ist und das Vorhaben nicht zum Zuständigkeitsbereich der Ethikkommission eines anderen medizinischen Fachbereichs oder einer Landesärztekammer gehört.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt ist entweder der/die Studienleiter/in für sonstige Studien nach Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte oder der Sponsor für klinische Prüfungen nach dem Arzneimittelgesetz bzw. dem Medizinproduktegesetz.

Wie reiche ich den Antrag ein?

Studien nach Berufsordnung

Wir bitten darum, die Studienunterlagen über unser neues Onlineportal "ethikPool" einzureichen. Sie finden es unter: https://ethikpool-kgu.de/app/

Studien nach AMG/CTR

Die Einreichung von Anträgen zur Bewertung klinischer Prüfungen mit Humanarzneimitteln erfolgt zentral über das Clinical Trials Information System - kurz CTIS.

Studien nach AMG/CTD

Die Einreichung in Papierform (ein Exemplar) ist für Studien nach Arzneimittelgesetz (AMG) zusätzlich noch verbindlich (GCP-Verordnung). 

Studien nach MPDG/MDR

Die Einreichung von Anträgen zur Bewertung klinischer Prüfung nach MPDG/MDR (auch eine Sonstige Klinische Prüfung) erfolgt über das Deutsches Medizinprodukte-Informations- und Datenbanksystem (DMIDS)

Wie erreichen Sie uns?

Die Geschäftsstelle unserer Ethikkommission ist Montag bis Freitag geöffnet. Bei Fragen können Sie zu unseren Sprechzeiten gerne anrufen:

Mo von 9:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Di und Do von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Persönliche Beratungsgespräche nach Vereinbarung.

Anlieferzeiten

Mo - Do von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Fr von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr