Adresse
Institut für Rechtsmedizin
Universitätsklinikum Frankfurt
Kennedyallee 104
Haus 44
60596 Frankfurt am Main
Institutsdirektor
Forensische Biologie
Leiter:
Prof. Dr. Richard Zehner
Kontakt
Tel.: +49 69 / 6301 - 7571
Fax: +49 69 / 6301 - 83461
Anwendungen
Spurenanalytik
Wir bieten die DNA-Analyse von Tatortspuren für Polizei, Staatsanwaltschaften und Landeskriminalämter an. Als Ausgangsmaterial für die DNA-Analyse eignen sich alle DNA-haltigen Körperzellen z. B. aus Blut, Sperma, Hautzellen, Speichel und Knochen. Aus diesen wird zunächst DNA extrahiert und im Extrakt die DNA-Konzentration mit Hilfe des sog. TaqMan-Verfahrens (real time PCR) gemessen. Ab einer bestimmten DNA-Menge ist die Erstellung des DNA-Profils (DNA-Typisierung) einer Probe Erfolg versprechend und wird mittels einer weiteren PCR (Polymerase Kettenreaktion) und anschließender Elektrophorese der PCR-Produkte durchgeführt. Bei Spurenanalysen werden deutschlandweit mindestens acht Merkmalssysteme sowie das Geschlecht untersucht, die Befunde hierfür können in die zentrale DNA-Analyse-Datei beim Bundeskriminalamt eingestellt werden. Ist das an einer Tatortspur detektierte DNA-Profil identisch mit dem DNA-Profil einer Vergleichsperson, kommt diese als Spurenverursacher in Frage. Mit Hilfe biostatistischer Methoden kann berechnet werden, wie häufig die ermittelte Merkmalskombination in der Bevölkerung zu erwarten ist.
Mischspuren, verursacht durch mehrere Personen, ergeben ein Mischprofil. Dieses kann nicht in die DNA-Datei eingestellt werden, jedoch für einen Direktabgleich mit möglichen Spurenlegern geeignet sein. Bei Vorliegen männlicher DNA besteht zudem die Möglichkeit zur Untersuchung Y-chromosomaler Merkmalssysteme. Die ermittelten Y-Profile (Y-Haplotypen) können für einen Direktvergleich mit einer Person verwendet werden. In speziellen Fällen ist in der Spurenanalytik die Sequenzierung variabler Bereiche der mitochondrialen DNA ebenfalls im direkten Vergleich mit Personen sinnvoll.
Im Rahmen von Spurenuntersuchungen bieten wir weitere Tests an, z. B. Tests auf das Vorliegen von Blut mittels Luminol-Reagenz, antikörperbasierte spezifische Tests auf das Vorliegen menschlichen Blutes, Tests auf das Vorliegen von Samenflüssigkeit und den histologischen Nachweis von Spermien an. Des Weiteren kann an tierischem Material eine Artbestimmung durchgeführt werden.
Gerichtlich verwertbare Abstammungsuntersuchungen
Wir bieten Vaterschafts- und andere Verwandtschaftsanalysen sowohl für Gerichte als auch für private Auftraggeber an. Für Abstammungsuntersuchungen verwenden wir Mundschleimhautabriebe oder Blutproben der beteiligten Personen. Bei minderjährigen Kindern ist die schriftliche Zustimmung aller Erziehungsberechtigten unbedingt erforderlich.
In eine Vaterschaftsuntersuchung werden im Normalfall die Mutter, das Kind und der mögliche Vater (Putativvater) einbezogen. Eine alleinige Untersuchung von Kind und Putativvater ist grundsätzlich auch möglich. Von jeder Person wird ein DNA-Profil erstellt, hierbei werden analog zur Spurenuntersuchung jeweils zwei Merkmalsausprägungen (Allele) pro Merkmalssystem dargestellt. Da jeder Mensch ein Allel von seiner Mutter, das andere vom biologischen Vater geerbt hat, kann eine mögliche Abstammung nachgewiesen werden. Hierbei werden zunächst die kindlichen Allele mit denen der Mutter verglichen. Die Allele, welches ein Kind nicht von seiner Mutter geerbt hat, müssen vom biologischen Vater stammen. Weist der Putativvater keine Übereinstimmungen mit den väterlichen Allelen des Kindes auf, so kann er als biologischer Vater ausgeschlossen werden. Können die väterlichen Allele beim Kind nachgewiesen werden, kommt der untersuchte Mann als biologischer Vater in Frage. Bei Vaterschaftsuntersuchungen ohne Einbezug der Mutter wird lediglich geprüft, ob Kind und Putativvater in jedem Merkmalssystem mindestens ein gemeinsames Allel aufweisen. Eine biostatistische Berechnung (nach Essen-Möller) beurteilt abschließend die Wahrscheinlichkeit einer bestehenden Vaterschaft. Bei einem Wahrscheinlichkeitswert von über 99,9 %, gilt die Vaterschaft als „praktisch erwiesen“.
Unsere Gutachten sind gerichtlich verwertbar und werden gemäß den Richtlinien der Bundesärztekammer erstattet.
Bei komplexen Verwandtschaftsanalysen oder Defizienzfällen (z.B. wenn der Putativvater verstorben ist und der Vaterschaftsnachweis durch Untersuchung dessen Eltern stattfindet) kann zusätzlich die Untersuchung Y-chromosomaler Merkmalssysteme und der mitochondrialen Sequenzen sinnvoll sein.
Identitätsnachweis
Des Weiteren führen wir DNA-Analysen zur Identifizierung von Blut- oder Urinproben z.B. aus der Blutalkoholbestimmung oder aus der toxikologischen Untersuchung durch. Hierzu benötigen wir von der betreffenden Person zu Vergleichszwecken einen Mundschleimhautabrieb oder eine Blutprobe.
Die Identifizierung unbekannter Toter geschieht anhand der vergleichenden DNA-Untersuchung persönlicher Gegenstände (z.B. Zahnbürste, Rasierapparat) oder durch den DNA-Vergleich mit verwandten Personen (z.B. Kinder, Eltern).