Klinisches Ethik-Komitee Geschäftsstelle Dr. Senckenbergisches Institut für Geschichte und Ethik der Medizin Universitätsklinikum Frankfurt Theodor-Stern-Kai 7 Haus 49 60590 Frankfurt am Main
Ethik-Fallberatung ist ein diskursives Verfahren zur Lösung von ethisch relevanten Konflikten in der Patientenversorgung, wie sie beispielsweise rund um die Frage einer Therapiezieländerung oder bei der Auslegung von nicht eindeutigen Patientenverfügungen bzw. Unklarheit über den mutmaßlichen Patientenwillen entstehen können. Ethik-Fallberatung hat das Ziel, den behandelnden Ärztinnen und Ärzten eine wohlbegründete Entscheidung zu ermöglichen und Konflikten im Team vorzubeugen bzw. diese zu lösen.
Ethik-Fallberatung wird in der Regel durch die Geschäftsführung und einzelne Mitglieder des KEK vor Ort durchgeführt. Das KEK fungiert hierbei als beratendes Gremium. Die Verantwortung für die Behandlungsentscheidungen verbleiben bei den behandelnden Ärztinnen und Ärzten.
Wer kann eine Ethik-Fallberatung beantragen?
Ethik-Fallberatungen können alle Mitarbeitenden des Klinikums, Patientinnen und Patienten oder deren Angehörige beantragen. Ein Antrag auf Ethik-Fallberatung kann formlos, per Telefon oder E-Mail an die Geschäftsführung des KEK gestellt werden. Auch anonyme Anfragen sind möglich.
Wie wird eine Ethik-Fallberatung durchgeführt?
Handelt es sich um einen aktuellen personenbezogenen Fall, wird in der Regel mit Vertretern des ärztlichen und pflegerischen Teams, anderen relevanten Berufsgruppen, gesetzlichen Betreuern, Bevollmächtigten oder Angehörigen zeitnah ein Termin vereinbart, in dem die Fragestellung nach einem bestimmten Verfahren diskursiv bearbeitet wird. Grundsätzlich können auch Patient*innen an der Beratung teilnehmen. Gegenstand, Inhalt und Ergebnis der Ethikberatung werden in geeigneter Weise dokumentiert und sollen in die Patientenakte aufgenommen werden. Kommt es zu keiner Lösung des Problems, wird ggf. eine vorläufige Lösung vorgeschlagen. Von Seiten des KEK erfolgt das Angebot, zu einem späteren Zeitpunkt eine erneute Ethik-Fallberatung durchzuführen, etwa wenn neue Informationen oder eine veränderte Situation die Neubearbeitung des Falles sinnvoll erscheinen lassen. Falls der Anfrage kein aktueller und personenbezogener Fall zu Grunde liegt, ist dennoch ein informelles Gespräch möglich. Ggf. kann eine retrospektive Fallbesprechung durchgeführt werden. Im Falle einer allgemeinen ethisch relevanten Fragestellung aus der medizinisch-pflegerischen Praxi kann ggf. eine Stellungnahme des KEK erfolgen.
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