Allgemeine Informationen zur Patientenverfügung

Informationen für Patienten


Hiermit wollen wir Ihnen einen ersten Überblick über Möglichkeiten geben, durch

  • Patientenverfügung,
  • Vorsorgevollmacht und
  • Betreuungsverfügung


für den Fall der Einschränkung oder des Verlustes Ihrer Entscheidungsfähigkeit vorzusorgen. Die folgenden Erläuterungen sollen Sie dazu ermutigen, sich mit diesem Thema zu beschäftigen, können aber eine tiefer gehende persönliche Auseinandersetzung mit dem Thema Krankheit, Alter und Tod nicht ersetzen.

Vorsorge für schwierige Entscheidungen

Im Rahmen eines Klinikaufenthalts, bei Krankheit, nach Unfall und im hohen Alter sind oft schwerwiegende medizinische Entscheidungen zu treffen:

  • Welche therapeutische Entscheidung ist in einem fortgeschrittenen Krankheitsstadium noch gut für mich?
  • Welche Einschränkungen der Lebensqualität kann ich akzeptieren?
  • In welcher Situation möchte ich nicht mehr, dass einem natürlichen Krankheitsverlauf mit möglicherweise belastenden medizinisch-technischen Maßnahmen begegnet wird?


Diese und ähnliche Fragen gehören zu den wohl schwierigsten Fragen, die sich Ihnen und Ihren Angehörigen stellen können. Es fällt besonders schwer, diese Fragen zu beantworten, wenn ein akutes Krankheitsgeschehen oder ein chronischer Abbauprozess die Einwilligungsfähigkeit einschränken.
Patientenverfügungen bieten Ihnen die Möglichkeit, Behandlungsentscheidungen vorweg zu nehmen, um so sicher sein zu können, dass auch bei Nichteinwilligungsfähigkeit noch die für Sie "richtige" Entscheidung getroffen wird.
Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung bieten zudem die Möglichkeit, eine Person Ihres Vertrauens zu autorisieren, Ihre Behandlungswünsche gegenüber Ärzten und Pflegenden zu vertreten (Stellvertreterentscheidungen). Auch in diesem Fall erleichtert eine wohlüberlegte Patientenverfügung dem Bevollmächtigten bzw. Betreuer die Umsetzung Ihres Willens.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer oder mehreren Personen die Vollmacht, in Notfallsituationen gesundheitsrelevante Entscheidungen für Sie zu treffen. Eine Generalvollmacht reicht hierfür nicht aus. Die in der Vorsorgevollmacht benannte Person ist sofort handlungsbefugt und muss sich an Ihrem Willen orientieren.

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, wie therapeutisch oder pflegerisch gehandelt werden soll, falls Sie infolge einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr einwilligungsfähig sind.

Seit dem 1. September 2009 ist die Praxis der Patientenverfügung im Betreuungsrecht gesetzlich geregelt. Ärzte, Pflegende und andere Mitarbeiter des Gesundheitswesens sind verpflichtet, die in der Patientenverfügung niedergeschriebenen Wünsche zu respektieren und umzusetzen.

Betreuungsverfügung

Bei der Betreuungsverfügung benennen Sie eine Person Ihres Vertrauens gegenüber dem Betreuungsgericht. Diese wird dann als Betreuer eingesetzt, falls Sie nicht mehr eigenständig entscheiden können (Betreuungsbedürftigkeit).

Wie der Vorsorgebevollmächtigte sorgt der Betreuer für die Umsetzung Ihres Willens.
In der Betreuungsverfügung können Sie auch Personen von der Betreuung ausschließen („negative Betreuungsverfügung“).


Nützliche Hinweise

Das Verfassen einer Patientenverfügung ist grundsätzlich freiwillig. Wenn Sie sich jedoch dafür entscheiden, dann sollten Sie dies sorgfältig und in enger Abstimmung mit Ihren Angehörigen tun. Nehmen Sie sich Zeit und bedenken Sie mögliche Konsequenzen Ihrer Entscheidungen. Denken Sie daran, dass nur eine klar und eindeutig formulierte Patientenverfügung in einer realen Situation auch umsetzbar ist! In der Regel ist es daher sinnvoll, wenn Sie sich von einem Arzt Ihres Vertrauens beraten lassen oder an eine geeignete Beratungsstelle wenden.

Es empfiehlt sich zudem, eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung zu verfassen (siehe Innenseite dieses Flyers). Damit können Sie eine Person Ihres Vertrauens dazu berechtigen, anhand der Inhalte der Patientenverfügung Ihren Willen und Ihre Interessen zu vertreten. Diese Person soll dem Behandlungsteam bei Fragen der Auslegung Ihrer Patientenverfügung als Gesprächspartner zur Verfügung stehen.

Umfangreiche Informationen und Vorsorgeberatung bietet das Bürgerinstitut Frankfurt an: www.buergerinstitut.de/Vorsorgeberatung/

Bürgerinstitut e.V., Oberlindau 20, 60323 Frankfurt am Main, Telefon (069) 972017-60


Eine empfehlenswerte Broschüre mit Formularen wird vom Bayerischen Justizministerium herausgegeben und ist im Buchhandel erhältlich:
Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Hrsg.): Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung. Die Broschüre kann auch kostenlos heruntergeladen werden [pdf].
 

Haben Sie Fragen zum Thema Patientenverfügung? Dann nehmen Sie unter Beratungsangebot in Anspruch:
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