Forschungsvorhaben: Frührehabilitation nach CI-Versorgung – das Frankfurter-AHB-Modell
Dr. rer. med. Stefanie Bruschke
Die Etablierung der frühen Anpassung des CI-Prozessors in der klinischen Routine bildet die Grundlage für weitere Verbesserungen des CI-Versorgungskonzepts: Es ermöglicht einen deutlich vorgezogenen Beginn der CI-Rehabilitation. Die CI-Rehabilitation ist gemäß aktueller Leitlinien (1,2) ein essentieller Teil des CI-Versorgungsprozesses und ermöglicht eine deutliche Verbesserung der Hörleistung (3). Derzeit muss in den meisten Fällen die CI-Rehabilitation nach der Operation für jeden Patienten als Einzelfall beantragt werden. Die Bearbeitung des Antrags und die Bewilligung der Maßnahme kann mitunter mit erheblichen Verzögerungen von bis zu mehreren Monaten verbunden sein. Im Rahmen eines Pilotprojekts in Zusammenarbeit mit der MEDIAN-Kaiserbergklinik Bad-Nauheim und den Kostenträgern DRV Bund, DRV Hessen, Knappschaft Bahn/See, und der DAK konnte ein deutlich schnelleres Genehmigungsverfahren realisiert werden. Die Patienten konnten deshalb ihre stationäre Rehabilitation bereits innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des stationären Aufenthalts nach CI-Operation beginnen. Das neue Versorgungskonzept (Frankfurter-AHB-Modell) ist im Vergleich zum bisher üblichen Versorgungsprozess in Abbildung 1 dargestellt. Die Ergebnisse dieses Pilotprojekts zeigten eine um durchschnittlich 92 Tage verkürzte Wartezeit zwischen der CI-Operation und dem Beginn der Rehabilitation (4). Die Patienten konnten die Rehabilitation im Mittel 49 Tage nach der OP abschließen und danach wieder in ihren Alltag und Beruf zurückkehren. Die Durchführung einer frühen Rehabilitation wies keine Nachteile gegenüber einer späteren Rehabilitationsmaßnahme auf. Die frühe Erstaktivierung des Prozessors mit direkt anschließender CI-Rehabilitation ermöglicht eine deutliche Beschleunigung des CI-Versorgungsprozesses und der damit verbundenen Entwicklung des Sprachverstehens mit CI. Während Patienten im Rahmen der Standardversorgung gerade die Erstaktivierungsphase durchlaufen, haben Patienten mit dem neuen Versorgungskonzept bereits die Rehabilitation abgeschlossen und können wieder am Alltag und Beruf teilhaben. Ziel sollte es daher sein, die CI-Rehabilitation in den Katalog der Anschlussheilbehandlungen aufzunehmen, um so jedem Patienten eine zeitnahe stationäre Hörrehabilitation zu ermöglichen.
Abbildung 1: Schematische Darstellung der Versorgungszeitpunkte: oben frühe Anpassung und frühe Rehabilitation; unten: bisherige Standardversorgung mit Erstanpassung nach Standardeinheilungszeit und Rehabilitation nach Standardbeantragungsprozedere.
Literatur 1. Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie e.V. S2k-Leitlinie Cochlea-Implantat Versorgung AWMF-Register-Nr. 017/071, 2020. 2. DGHNO-KHC. Weißbuch Cochlea-Implantat(CI)-Versorgung, 2nd ed., 2021. 3. Zeh R, Baumann U. Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen bei erwachsenen CI-Trägern. HNO 2015;63:557–76. 4. Bruschke S, Zeh R, Baumann U, Helbig S, Stöver T. Das Frankfurter Konzept einer stationären Cochlea-Implantat Früh-Rehabilitation: Untersuchung zur Durchführbarkeit als Anschlussheilbehandlung. HNO. (submitted).
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