Diagnostik

  • Diagnostik von Hörstörungen bei Jugendlichen und Erwachsenen
    • Mittelohr/Innenohr
    • Zentrale Hörstörungen
    • Verschiedene Formen von Ohrgeräuschen (Tinnitus)
    • Abklärung syndromaler Schwerhörigkeiten
  • Hörgerätekontrolle, Hörgeräteverordnung, Abnahme der Hörgeräteanpassung
  • Beratung und Prüfung der audiologischen Indikation für implantierbare Hörgeräte und Cochlea Implantate

Wir bieten eine Diagnostik mit den neuesten audiologischen Messverfahren als Ergänzung zum diagnostischen Spektrum der niedergelassenen HNO-Fachärzte an.

In der Abteilung für Audiologische Akustik können u.a. die folgenden Messungen durchgeführt werden:

  • "Oldenburger Hörfeld", (Lautheitsskalierung) als Recruitment-Nachweis und zur Optimierung der Hörimplantat-Einstellung
  • Otoakustische Emissionen (SOAE, TEOAE, DPOAE) zur objektiven Funktionskontrolle des Innenohres
  • Moderne Verfahren der Sprachaudiometrie in Ruhe und Störgeräusch (Oldenburger Satztest)
  • Frequenz- und ortsspezifische Hirnstammaudiometrie (BERA, 2-Kanal-Technik mit Klick- und Chirp-Stimuli, ASSR)
  • Multiband-Tympanometrie
  • Labor-Messplatz zur Bestimmung der akustischen Lokalisationsleistung
  • Psychoakustische Diagnoseverfahren zur Tinnitus-Bestimmung 

Patienten mit Hörproblemen können durch Überweisung eines niedergelassenen HNO-Facharztes in die Hörzentrums-Sprechstunde kommen. Sie zielt insbesondere auf Patienten ab, deren Hörstörung schwierig zu erfassen ist und deren Behandlung bisher ohne zufriedenstellendes Hörverbesserungsergebnis verlief. Die Patienten werden intensiv über ihre Hörstörung aufgeklärt und beraten.

In der audiologischen Sprechstunde klären wir auch, ob Sie von einem implantierbaren Hörgerät oder einem Cochlea-Implantat profitieren würden. Bitte bringen Sie zum vereinbarten Termin Ihre Hörgeräte mit Ohrpassstücken sowie vorhandene Hörgeräteanpassberichte oder Arztbriefe mit. Hilfreich sind auch von Ihnen vorhandene Hörschwellen- und Sprachaudiogramme aus den letzten Jahren.

Therapie

  • Hörgeräteverordnung  und –überprüfung inkl. Sonderhörhilfen (Hörbrillen CROS-Versorgung, BI-CROS-Versorgung und Knochenleitungshörgeräte)
  • Technische Betreuung von Cochlea-Implantat Trägern und Nutzern von Cochlea-Implantaten mit elektro-akustischer Stimulation (Hybrid / EAS)
  • Einleitung der für CI-Träger notwendigen Hör- und Sprachtherapie in spezialisierten Fachkliniken
  • Technische Betreuung implantierbarer Hörgeräte (z.B. Vibrant Soundbridge)
  • Technische Betreuung von knochenverankerten Hörgeräten (z.B. Bonebridge)
  • Vermittlung von Kontakten zu Selbsthilfegruppen (z. B. CIV-HRMkleine Lauscher, etc.)

Eine Woche nach der Erstanpassung des Cochlea-Implantats erfolgt eine weitere Feinanpassung des Sprachprozessors. Direkt im Anschluss beginnt das Hör- und Sprachtraining in spezialisierten Facheinrichtungen wie z. B. dem Cochlear Implant Centrum Rhein-Main in Friedberg/Frankfurt (ambulant) oder der Kaiserbergklinik in Bad Nauheim (stationär), mit denen wir eng zusammenarbeiten.