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Neugeborenen-Hörscreening-Sprechstunde

Jedes Neugeborene hat einen Anspruch auf eine Untersuchung seines Hörvermögens. Diese Untersuchung ist wichtig, da etwa jedes 500ste Kind eine Hörstörung um den Geburtszeitpunkt hat. Diese Sprechstunde ist 

  • für Säuglinge, die noch kein Hörscreening hatten,
  • für Säuglinge, die im Neugeborenen-Hörscreening auffällig waren.

 

Untersuchungsmethoden:

siehe allgemeine pädaudiologische Sprechstunde

Therapie:

  • Elternberatung zu kindlichen Hörstörungen
  • wenn nötig, Einleitung einer Therapie durch hörverbessernde Operationen oder moderne Hörgeräte oder bei praktischer Taubheit später ggf. Versorgung mit einem Cochlea-Implantat (elektronische Innenohr-Prothese), Einleitung einer Hörfrühförderung und ggf. einer weiterführenden Hör-Sprach-Rehabilitation, Kontaktherstellung zu Hörgeräte-Akustikern