Adresse
Carolinum Zahnärztliches Universitäts-Institut gGmbH
der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Theodor-Stern-Kai 7, Haus 29
60596 Frankfurt am Main
Direktor der Poliklinik für Kieferorthopädie
Univ.-Prof. Dr. med. dent. Stefan Kopp
Erwachsene
Patienten, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, zählen in der Kieferorthopädie zu Erwachsenen. Indikationen für eine Behandlung im erwachsenen Alter sind Zahnfehlstellungen, Vorbehandlungen für geplante prothetische Versorgungen beim Hauszahnart, Rezidive sowie schon vorhandene Fehlstellungen, die in der Kindheit nicht behandelt wurden. Für Patienten, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, trägt die Krankenkasse nur in Ausnahmefällen die Behandlungskosten. Hierzu gehören ausgeprägte Dysgnathien und Fehlstellungen, die eine kombinierte Therapie aus Kieferorthopädie und Kieferchirurgie im späten Jugendlichen- und Erwachsenenalter benötigen. Ziele dieser kombinierten Therapie sind die Verbesserung der Funktion sowie der Ästhetik.
Die Therapieplanung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Klinik für Mund-, Kiefer- und Plastische Gesichtschirurgie der Universitätsklinik Frankfurt am Main. Im Vorbereitungs- und Aufklärungsgespräch im Rahmen der Dysgnathiesprechstunde werden Sie über die operativen Möglichkeiten der Kieferlagekorrektur beraten.
Dysgnathiesprechstunde der Klinik für Mund-, Kiefer- und Plastische Gesichtschirurgie am Universitätsklinikum Frankfurt.
Bei erwachsenen Patienten stehen ebenfalls, abhängig vom Ausmaß der Fehlstellung, verschiedene Behandlungstechniken zur Verfügung. Festsitzende Spangen sind ideal für umfangreichere Zahnbewegungen. Die dazu genutzten Brackets gibt es in verschiedenen Materialien und Formen, z.B. die klassischen Metallbrackets und auch die weniger auffälligen Keramikbrackets. Es gibt auch unsichtbare Brackets, die auf die Innenseite der Zähne geklebt werden, sogenannte Lingualapparaturen. Eine Alternative zu festsitzenden Spangen bieten transparente Schienen, auch Aligner genannt. Für diese sogenannten unsichtbaren Varianten der Behandlung übernehmen die Krankenkassen die Kosten in der Regel nicht.