Behandlung von Kindern und Jugendlichen

Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen erfordert häufig eine andere Herangehensweise als bei Erwachsenen. Dafür steht Ihnen eine eigene Sprechstunde zur Verfügung mit erfahrenen Zahnärztinnen und Zahnärzten, die um die besonderen Belange bei der Behandlung unserer jungen Patientinnen und Pateinten wissen.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Behandlungen in Vollnarkose durchführen. Falls Ihr Kind unter Narkose behandelt werden muss, bitten wir Sie, sich an die Landeszahnärztekammer Hessen (Tel. 069 427275-0, Web: www.lzkh.de) zu wenden, um sich Praxen nennen zu lassen, die Vollnarkosebehandlungen bei Kindern durchführen. Häufig können wir allerdings durch individuelle Desensibilisierungsmethoden eine Narkosebehandlung abwenden.