seit dem 01. Januar 2008 ist in Hessen das Hessische Kindergesundheitsschutzgesetz in Kraft getreten. Die Kindervorsorgeuntersuchungen (U1, U2, U3, U4, U5, U6, U7, U7a, U8, U9) sind durch dieses Gesetz verpflichtend geworden.
Für die Überprüfung, ob die Untersuchungen U4 bis U9 durchgeführt worden sind, ist der Bereich Kindervorsorgeuntersuchungen des Hessischen Kindervorsorgezentrums mit Sitz an der Unimedizin Frankfurt zuständig.
Weitere Informationen zu den Untersuchungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf diesen Seiten.
Zudem haben wir für Sie unsere Einladungsbriefe in verschiedene Sprachen übersetzen lassen. Sie stehen zum Download bereit.
Wir wünschen Ihnen für die Gesundheit Ihrer Familie alles Gute !
Ulrich Klein
Leiter des Bereiches Kindervorsorgeuntersuchungen
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