Fragen zu den Vorsorgeuntersuchungen allgemein und zu deren Durchführung
Warum gibt es Vorsorgeuntersuchungen?
Diese Untersuchungen dienen dem Gesundheitsschutz und der Prävention. Durch ihre regelmäßige Durchführung sorgen Sie dafür, dass mögliche Entwicklungsrückstände bei Ihrem Kind oder gar eine bestehende Krankheiten frühzeitig erkannt und eine drohende Behinderung verhütet werden.
Was genau wird bei den Kindervorsorgeuntersuchungen untersucht?
Informationen über den Inhalt der Vorsorgeuntersuchungen finden Sie in den Elterninformationen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration und in den Kinder-Richtlinien.
Wie erfahre ich, wann die Untersuchungsintervalle und die Toleranzfristen enden?
Die Intervalle sind in dem gelben Kinder-Untersuchungsheft (gelbes U-Heft) aufgeführt. Zudem finden Sie die Fristen in unserem Einladungsschreiben und Erinnerungsschreiben. Bedenken Sie, dass die gesetzlichen Krankenkassen außerhalb der Fristen nicht für die Kindervorsorgeuntersuchung aufkommen. Die Untersuchung darf also weder zu früh, vor der Vortoleranz, noch zu spät, nach der Nachtoleranz, stattfinden.
Mein Kind ist schwer erkrankt, chronisch krank oder behindert, so das keine Vorsorgeuntersuchung durchgeführt werden kann. Was soll ich jetzt tun?
Wenn Ihre Ärztin / Ihr Arzt die Durchführung der Untersuchung aufgrund der Erkrankung Ihres Kindes für nicht notwendig hält, dann genügt uns eine kurze formlose Bestätigung, dass die Untersuchung aufgrund einer Erkrankung des Kindes nicht durchgeführt werden kann. Dieser Bestätigung sollte Name und Geburtsdatum Ihres Kindes sowie Stempel und Unterschrift Ihrer Ärztin / Ihres Arzt enthalten.
Was muss ich beachten, wenn meine Ärztin / mein Arzt nicht in Hessen praktiziert?
Außerhalb Hessens praktizierende Ärzte sind nicht verpflichtet die Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen an uns zu melden. Sie müssen daher selbst dafür Sorge tragen, dass wir über die Durchführung der Vorsorgeuntersuchung informiert werden. Auf unseren Einladungsschreiben und Erinnerungsschreiben ist im unteren Abschnitt ein Formular aufgedruckt, dieses können Sie von Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt ausfüllen, abstempeln sowie unterzeichnen lassen und danach an uns weiterleiten.