Adresse
Screening-Zentrum Hessen
Universitätsklinikum Frankfurt
Postfach 20 01 22
60605 Frankfurt am Main
Sekretariat
T +49 69 63 01 - 80199
F +49 69 63 01 - 4643
neugeborenenscreening@unimedizin-ffm.de
Mo - Fr 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Allgemeine Informationen
Liebe Eltern/Personensorgeberechtigte, liebe Kolleg*innen,
willkommen auf der Internetseite des Screening-Zentrums Hessen. Lange Zeit konnten sie uns “digital” nach dem Hacker-Angriff im vergangenen Jahr nicht erreichen. Auch ein Austausch per e-Mail war lange Zeit nicht möglich. Sie haben in den letzten Monaten die Kontaktmöglichkeiten per Fax und Telefon genutzt. Unser Eindruck ist, dass es dadurch nicht zu größeren Kommunikationsproblemen gekommen ist. Wir danken Ihnen für Ihre Geduld.
Im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) führen wir das Neugeborenenscreening auf angeborene Stoffwechsel- und Hormonstörungen, schwere angeborene Immundefekte (SCID), auf Mukoviszidose (Cystische Fibrose, CF), die Sichelzellkrankheit und die Spinale Muskelatrophie für die in Hessen geborenen Kinder durch.
Neben dem durch den Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte- und Krankenkassen (G-BA) festgelegten "Standardprogramm" kann in Hessen nach dem Hessischen Kindergesundheitsschutzgesetz ein "erweitertes Hessisches Stoffwechselscreening" gewählt werden. Die dabei zusätzlich untersuchten Stoffwechselstörungen werden durch den Hessischen Kindervorsorgebeirat festgelegt.
Da einige der erfassten Störungen bereits in den ersten Lebenstagen zu schwerwiegenden plötzlichen Symptomen oder einer rasch fortschreitenden Schädigung führen können, hängt der Erfolg des Neugeborenenscreenings davon ab, dass in Verdachtsfällen die Abklärungsdiagnostik schnell durchgeführt und die therapeutischen Maßnahmen bei Bedarf so früh wie möglich eingeleitet werden. In den meisten Fällen können durch eine frühe Behandlung körperliche und geistige Schäden verhindert oder gemindert werden.
Auffällige Ergebnisse im Neugeborenenscreening sind keine Diagnose. In der Mehrzahl der Fälle ist in der Kontrolluntersuchung aus einer weiteren Trockenblutprobe keine Auffälligkeit mehr nachweisbar, der Krankheitsverdacht ist ausgeräumt.
In Einzelfällen empfehlen wir bereits nach einem ersten auffälligen Befund die sofortige Vorstellung in einem spezialisierten Behandlungs- und Diagnostikzentrum.
Unter der Rubrik "Informationen für Einsender" finden Sie die wichtigsten Informationen zum Neugeborenenscreening sowie relevante Formulare als PDF zum Herunterladen.
Die aktuellen Kontaktdaten von Behandlungszentren, die im Falle eines Krankheitsverdachts rund um die Uhr zur Beratung und Behandlung zur Verfügung stehen, finden Sie ebenfalls dort.
Gerne stehen wir auch telefonisch oder per E-Mail zu Beratung zur Verfügung. Für Geburtseinrichtungen und Verbände medizinischer Berufe führen wir auf Anfrage Informations- und Fortbildungsveranstaltungen durch.
Ihr Priv.-Doz. Dr. Martin Lindner, Ärztlicher Leiter