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Der Bereich Kindervorsorgeuntersuchungen (KVU) des Hessischen Kindervorsorgezentrums (HKVZ) ist für die Überprüfung der erfolgten Vorsorgeuntersuchungen U4 bis U9 aller in Hessen gemeldeten Kinder zuständig.
Nach dem am 01. Januar 2008 in Kraft getretenen Hessischen Kindergesundheitsschutz-Gesetz haben die Eltern die Durchführung der Kindervorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 bei ihrem Kind sicherzustellen. Das HKVZ unterstützt die Eltern dabei und lädt sie vor Beginn des Untersuchungszeitraumes zu der anstehenden Untersuchung ein. Sollte die Bestätigung über die durchgeführte Untersuchung nach Ablauf des Zeitraumes nicht beim HKVZ eingetroffen sein, dann werden die Eltern an die noch ausstehende Untersuchung erinnert. Eine detaillierte Beschreibung unserer Abläufe und Prozesse finden Sie hier.
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