Diagnostisches Angebot

Bundesweit entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G-BA), welche Krankheiten im Neugeborenenscreening untersucht werden sollen (Standardscreening).

Der Beirat des Hessischen Kindervorsorgezentrums legt gemäß § 3 Abs. 6 des Hessischen Kindergesundheitsschutzgesetzes im Einvernehmen mit dem Hessischen Kindervorsorgezentrum fest, welche Krankheiten in Hessen zusätzlich zum Standardscreening untersucht werden sollen.  

Die Eltern können sich nach Aufklärung für das Standardprogramm  oder das Erweiterte Hessische Programm (d.h. Standardprogramm und Zusatzkrankheiten) entscheiden.   

Das Mukoviszidosescreening muss, wenn gewünscht, zu beiden Programmen zusätzlich angefordert werden.
 

Die Anforderungen erfolgen durch Ankreuzen auf der Testkarte.


Standard-Programm
Im Standardprogramm werden die vom GBA empfohlenen Störungen des Stoffwechsels, der endokrinen Funktionen und Immundefekte untersucht.

Erweitertes Hessisches Programm
Zusätzlich zum Standardprogramm bieten wir ohne Mehrkosten die Suche nach weiteren Stoffwechselstörungen an, bei denen eine frühe Diagnosestellung möglicherweise die gesundheitliche Prognose verbessert.

Mukoviszidosescreening

Da es sich um ein 3-stufiges Screening handelt, das eine molekulargenetische Untersuchung einschließen kann, darf das Mukoviszidosescreening (CF-Screening) nach Kinder-Richtlinien nicht durch eine Hebamme angefordert werden, wenn keine ärztliche Aufklärung erfolgte.

Das CF-Screening kann bis zu einem Alter von 28 Tagen ohne erneute Blutentnahme aus der im Screeninglabor vorhandenen Probe durch einen Arzt nachgefordert werden (Stellungnahme der Gendiagnostikkommission).

Detaillierte Informationen finden Sie unter der Rubrik "Handbuch zur Probennahme". Im Leistungsverzeichnis, das sie auf Anforderung erhalten, finden Sie zusätzliche Details zu den verwendeten Labormethoden.