In den letzten Monaten kam es zunehmend zu verzögertem Probeneingang. Zwischen Blutentnahme und Eingang der Proben im Labor lagen zum Teil mehrere Wochen. In einigen Fällen konnten interne Verzögerungen in den Geburtseinrichtungen als Ursache identifiziert werden.
Bitte achten Sie darauf, dass die Proben, wie in der Kinder-Richtlinie des GBA festgelegt, spätestens am Tag nach der Entnahme versendet werden. Das sollte auch an Wochenenden geschehen. Verzögerungen können zur schwer wiegenden Folgen für von einer Krankheit betroffene Kinder führen.
Was sollten Sie beachten
Probenversand
In der ab dem 13.01.2025 geltenden Kinder-Richtlinie wird explizit darauf hingewiesen, dass die die Geburt verantwortlich betreuende Person für die rechtzeitige Blutentnahme (36.-72. Lebensstunde) verantwortlich ist und für den Versand am Tag der Probennahme. Mit der Änderung des Postgesetzes, nach dem die Post für die Briefzustellung 2-3 Tage brauchen darf, wird eine Verlängerung der Transportzeiten ins Screening-Zentrum befürchtet und damit ein Gefährdung von Neugeborenen, die von einer der “akuten” Krankheiten betroffen sind.
Das Screening-Zentrum Hessen erhält die Testkarten in ein zentrales Postfach in Frankfurt. Die Verlängerung der Transportzeiten gilt nicht für den Versand an Postfachadressen. Nach wie vor garantiert die Post dafür, dass die Briefe nach einem Tag im Postfach sind.
Dennoch sehen wir in den letzten Jahren mit Sorge eine Zunahme der Proben, die das Labor erst mehr als 3 Tage nach der Probenentnahme erreichen. Aus unserer Erfahrung sind die Gründe dafür häufig nicht-optimale Abläufe in den Geburtseinrichtungen oder auch die Wahl privater Transportunternehmen.
Für den ambulanten/niedergelassenen Bereich hat der GBA (aus diesem Grund?) eine EBM-Ziffer für den Versand per Einschreiben geschaffen. Achtung! Einschreiben werden nicht schneller befördert! Vorsicht! Einschreiben mit Rückscheinverzögern die Auslieferung sogar, weil sie persönlich bei der Post abgeholt werden müssen! Ein Rückschein ist auch unnötig, da wir Ihnen in der Regel am Eingangstag der Probe einen Befund zusenden, der gleichzeitig als Bestätigung des Eingangs der Probe gilt. Wenn also Einschreiben, dann “Einschreiben Einwurf”, das kommt ohne Rückschein direkt ins Postfach.
Wir empfehlen für ein “schnelles Screening” zur Vermeidung einer Gefährdung betroffener Neugeborener
- Probennahme unabhängig vom Lebensalter bei Verlassen der Geburtseinrichtung (Keine Unterstützung der Verweigerung von Frühabnahmen) - Probennahme sonst zwischen 36.-48. Lebensstunde (nicht erst am 3. Lebenstag) - Versand der Proben am Probenentnahmetag (Folgetag bei später Abnahme) ohne Sammeln z.B. im Labor - Bei Einwurf in Postkasten Leerungszeiten beachten und geeigneten Postkasten wählen - Kein Einschreiben
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