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Sie können das Neugeborenenhörscreening bei jedem Arzt durchführen lassen, der die notwendigen Geräte für die Messungen der TEOAE und AABR hat.
Wenn Sie jedoch keinen Arzt aus unserer Adressliste wählen, so bitten wir Sie darum, uns im Anschluss an die Untersuchung den Befund/Arztbrief zukommen zu lassen.

Dies kann zwei Gründe haben:
1. Es wurde zuvor bereits eine AABR-Untersuchung durchgeführt, die ein kontrollbedürftiges Ergebniss ergab
2. Ihr Kind gehört zu einer Gruppe mit erhöhtem Risiko für eine Hörstörung und sollte aus diesem Grunde eine AABR Untersuchung erhalten.
Risikofaktoren sind unter anderem bestimmte Medikamente, eine Frühgeburt, Rauchen/Alkohol in der Schwangerschaft, intensivmedizinische Versorgung,
familiäre Hörstörungen, Infektionen, Fehlbildungen des Kopfes und weitere.
 

Das Neugeborenenhörscreening sollte in den ersten drei Lebenstagen durchgeführt werden. Bei Frühgeborenen oder kranken Kindern kann das Hörscreening auch später erfolgen.
Die Nachkontrollen und eventuell nötige Konfirmationsdiagnostik sollten bis zum 3. Lebensmonat abgeschlossen und die Therapie bis zum 6. Lebensmonat begonnen werden sofern eine Hörstörung vorliegt.

Viele Kinder mit einer Hörstörung entwickeln eine herausragend gute Beobachtungsgabe und versuchen so den Hörverlust auszugleichen; es kann also sein, dass bei den Eltern lediglich der Eindruck entsteht, das Kind würde auf das gehörte reagieren obwohl das Kind nur auf den visuellen Reiz reagiert hat.

Der leise Ton wird von den Kindern zwar wahrgenommen, diese fühlen sich jedoch nicht dadurch gestört; auf viele Kinder wirkt der Ton sogar beruhigend und sie schlafen dabei ein.

Ein Hörscreening können Sie bei allen Ärzten auf dieser Liste oder bei einem anderen Arzt Ihres Vertrauens durchführen lassen. Sofern Sie keinen Arzt aus 
unserer Liste wählen, bitten wir Sie, uns im Anschluss an die Untersuchung den Befund/Arztbrief zukommen zu lassen.

Das Hörscreening lässt sich am besten am schlafenden Kind durchführen; es funktioniert aber auch bei einem ruhigen wachen Kind.

Bitte fragen Sie Ihren Arzt ob und welche Überweisung Sie benötigen.
Einige Kliniken/Ärzte benötigen hier eine Überweisung von einem HNO Arzt, anderen reicht eine Überweisung vom Kinderarzt oder es wird keine Überweisung benötigt.

Eine freifeldaudiometrie ist bei einem Neugeborenen nur sehr schwer durchführbar und wird daher für das Neugeborenenhörscreening nicht verwendet.