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Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr
Universitätsmedizin Frankfurt Transdisziplinäres Kinderschutzzentrum des Hessischen Kindervorsorgezentrums Theodor-Stern-Kai 7, Haus 18, 2. OG 60590 Frankfurt
In medizinischen Notfällen wenden Sie sich bitte an eine Notfallambulanz.
Prof. Dr. med. Marco Baz Bartels Bereichsleitung
Transdisziplinäres Kinderschutzzentrum
Das Transdisziplinäre Kinderschutzzentrum unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Marco Baz Bartels vereint die Kinderschutzambulanz und das Childhood-Haus Frankfurt unter einem Dach.
Kurze Wege, schnelle Reaktionszeiten und effektive Hilfen zeichnen das TKSZ an der Universitätsmedizin Frankfurt aus.
Im Transdisziplinären Kinderschutzzentrum (TKSZ) arbeiten in Fällen von Kindeswohlgefährdung Medizin, Jugendhilfe, Polizei und Justiz interdisziplinär und disziplinenübergreifend Kind zentriert zusammen. Die unterschiedlichen Professionen sorgen im TKSZ für eine kinderfreundliche, multidisziplinäre und behördenübergreifende ambulante Anlaufstelle für Minderjährige in ganz Hessen, die Opfer oder Zeuge von körperlicher, sexualisierter und/oder häuslicher Gewalt oder Vernachlässigung geworden sind oder geworden sein könnten.
Das Transdisziplinäre Kinderschutzzentrum (TKSZ) besteht aus der Medizinischen Kinderschutzambulanz (KSA) und dem Childhood-Haus Frankfurt (CHF) und ist Teil des vom Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) am Universitätsklinikum Frankfurt (UKF) etablierten Hessischen Kindervorsorgezentrums (HKVZ).
Die Medizinische Kinderschutzambulanz bearbeitet als medizinisches Kompetenzzentrum Fragestellungen rund um die Gefährdungen des Kindeswohls. Das interdisziplinäre Team der Medizinischen Kinderschutzambulanz versorgt seit 2010 Kinder und Jugendliche, die Opfer und/oder Zeugen von körperlicher Misshandlung, sexualisierter Gewalt oder Vernachlässigung geworden sind.
Dieses Angebot wurde im November 2023 durch die Eröffnung des Childhood-Haus Frankfurt um den Kontext der kindgerechten Justiz und Kind zentrierten institutionsübergreifenden Zusammenarbeit erweitert. Durch die Installierung einer audiovisuellen Vernehmungsanlage wird eine polizeiliche und richterliche Vernehmung kindlicher Opferzeugen im geschützten Rahmen des Childhood-Hauses ermöglicht und die Umsetzung der im Gesetz bereits verankerten, aber zu optimierenden Schutzvorschriften für kindliche Opferzeugen gefördert.
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