Kontakt
Hessisches Kindervorsorgezentrum
am Universitätsklinikum Frankfurt
Neugeborenen-Hörscreening Zentrale
Theodor-Stern-Kai 7
60590 Frankfurt am Main
e-Mail: nhs@unimedizin-ffm.de
T +49 69 6301-87801
F +49 69 6301-81913
Sprechzeiten:
Montag - Donnerstag:
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Freitag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,
die meisten Kinder kommen gesund zur Welt. Es gibt jedoch seltene, angeborene oder um den Geburtszeitpunkt herum auftretende Erkrankungen, die bei Neugeborenen nicht durch äußere Zeichen erkennbar sind, hierzu gehören unter anderem angeborene und behandelbare Hörstörungen.
Ein- und beidseitige Hörstörungen sind bei Neugeborenen schon kurz nach der Geburt durch ein Hörscreening erkennbar. Dadurch können Hörstörungen auch frühzeitig behandelt werden. Wenn die Behandlung einer Hörstörung zu spät beginnt, kann sich das Hörsystem, zu dem die Nervenbahnen und spezielle Hirngebiete gehören, nur ungenügend entwickeln. Die Folgen sind Beeinträchtigungen in der Sprachentwicklung und anderer wichtiger Hirnleistungen. Ohne Neugeborenen-Hörscreening werden frühkindliche Hörstörungen in der Regel zu spät erkannt. Auch hörgestörte Kinder können auf Ansprache der Eltern so reagieren, dass der Eindruck einer intakten Hörfähigkeit entsteht. Die Reaktionen der Kinder sind jedoch dann vermehrt auf eine Erkennung mit den Augen zurückzuführen.
Das Hörscreening wird in den ersten Lebenstagen des Kindes in der Geburtsklinik durchgeführt. Eltern mit frühentlassenen oder ambulant geborenen Kindern, bei welchen noch kein Hörscreening durchgeführt wurde, können dies bei Ihrem Kinderarzt, HNO-Arzt oder einer Pädaudiologie durchführen lassen. Hier werden die Kinder mit den Messungen TEOAE oder AABR gemessen. Dies ist völlig schmerzlos und komplett unschädlich.
Die Hörscreening Messdaten werden an die Hörscreening-Zentrale geschickt. Nach einem kontrollbedürftigen Hörscreening unterstützen wir die Familien dabei, möglichst schnell die notwendigen Kontroll- bzw. Abklärungsdiagnostik zu gewährleisten.
Die Teilnahme und die Datenübermittlung an die Hörscreening Zentrale ist absolut zu empfehlen, jedoch nicht Pflicht.
Alle der Hörscreening-Zentrale mit Ihrer Einwilligung übergebenen Daten können nicht von Dritten eingesehen werden und nach Vollendung des 6. Lebensjahres anonymisiert.
Wir wünschen Ihrem Kind bei der Entwicklung des Hörens, der Sprache und der Kommunikation alles Gute und hoffen, durch die Arbeit der Hörscreening-Zentrale dazu beitragen zu können.
Bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Neugeborenen-Hörscreening TEAM