Fragen zu den Einladungs- und Erinnerungsschreiben
Hessisches Kindervorsorgezentrum
Fragen zu den Einladungs- und Erinnerungsschreiben
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Fragen zu den Einladungs- und Erinnerungsschreiben
Warum habe ich ein Einladungsschreiben vom HKVZ erhalten?
Seit dem 1. Januar 2008 haben mit Inkrafttreten des Hessischen Kindergesundheitsschutz-Gesetzes die Eltern der in Hessen gemeldeten Kinder die Aufgabe die Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 bei ihren Kindern sicherzustellen. Jede Untersuchung hat einen Zeitraum, in dem sie aus medizinischer Sicht durchgeführt werden sollte.
Wir schreiben Sie mit unserem Einladungsbrief einen Monat vor Beginn dieses Zeitraums an, damit Sie frühzeitig über die anstehende Untersuchung Ihres Kindes informiert werden und somit rechtzeitig einen entsprechenden Termin bei einer Kinderärzt / einem Kinderarzt Ihrer Wahl vereinbaren können. Wurde die Untersuchung durchgeführt, informiert uns Ihre Kinderärztin / Ihr Kinderarzt, sofern sie / er in Hessen praktiziert, über die Durchführung der Untersuchung. Sollten Sie mit Ihrem Kind eine Ärztin / einen Arzt außerhalb Hessens besuchen, dann lassen Sie bitte den unteren Abschnitt des Briefes von der Ärztin / dem Arzt ausfüllen, abstempeln sowie unterzeichnen und senden Sie uns anschließend diesen Abschnitt bitte zu.
Warum habe ich einen zweiten Brief (Erinnerungsschreiben) vom HKVZ erhalten?
Einen zweiten Brief, ein sogenanntes Erinnerungsschreiben, erhalten Sie von uns, wenn wir nach Ablauf des regulären Untersuchungszeitraums keine Meldung über die durchgeführte Vorsorgeuntersuchung erhalten haben.
Sollte die bei Ihrem Kind anstehende Untersuchung noch nicht durchgeführt worden sein, dann vereinbaren Sie bitte mit Ihrer Kinderarztpraxis einen Termin, damit noch vor Ablauf des genannten Fristendes eine Untersuchung durchgeführt werden kann.
Sollte die Vorsorgeuntersuchung bereits durchgeführt worden sein, dann bitten Sie Ihren Arzt, uns nochmals eine Meldung über die duchgeführte Untersuchung zukommen zu lassen. Sie können sich aber auch zur Klärung direkt mit uns in Verbindung setzen.
Wieso erhalte ich ein Erinnerungsschreiben vom HKVZ, obwohl ich bei meinem Kind die Vorsorgeuntersuchung bereits habe durchführen lassen?
Wenn Sie ein Erinnerungsschreiben von uns erhalten haben, dann liegt uns noch keine Meldung über die durchgeführte Vorsorgeuntersuchung vor. Bitten Sie daher Ihre Ärztin / Ihren Arzt, uns nochmals eine Meldung über die duchgeführte Untersuchung zukommen zu lassen. Sie können sich zur Klärung aber auch direkt mit uns <link klinikum h hessisches-kindervorsorgezentrum kindervorsorgeuntersuchungen kontakt.html _self>in Verbindung setzen.
Was kann ich tun, wenn ich keinen Untersuchungstermin innerhalb der genannten Frist erhalte?
Die Termine sollten grundsätzlich innerhalb der von uns genannten Frist liegen. Die Zeiträume entsprechen dem in den Kinder-Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen empfohlenen Untersuchungsalter. Des Weiteren kommen die gesetzlichen Krankenkassen lediglich bis zu dem in dem Erinnerungsschreiben genannten Stichtag für die Untersuchung auf.
Ist eine Untersuchung innerhalb der Frist unter keinen Umständen möglich, dann setzen SIe sich bitte mit uns in Verbindung.
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