Liebe Eltern,

das Hörscreening wird in den ersten Lebenstagen (in der Regel nach der 24. Lebensstunde) des Kindes durchgeführt.
Hier stehen zwei Verfahren zur Auswahl, die Messungen der TEOAE und AABR. Das Hörscreening ist für Ihr Kind völlig schmerzlos und komplett unschädlich. Die beste Voraussetzung für den Hörtest ist, wenn das Baby schläft.

Ein unauffälliges Ergebnis bedeutet, dass eine Hörstörung weitgehend ausgeschlossen ist. Es gibt aber Hörstörungen, die erst später im Laufe der Entwicklung Ihres Kindes entstehen können, z.B. durch häufige Mittelohrentzündungen im Kleinkindalter. 

Ein kontrollbedürftiges Ergebnis bedeutet nicht zwangsläufig, dass ihr Kind unter einer Hörstörung leidet. Bei Kindern mit kontrollbedürftigem Befund muss eine weitere, detaillierte Untersuchung des Hörsystems durchgeführt werden, um möglichst bald die korrekte Diagnose stellen und eine Therapie einleiten zu können. 

Wenn das Hörscreening und die anschließende Diagnostik abgeschlossen sind und bei Ihrem Kind eine Hörstörung diagnostiziert wurde, so kann Ihr Kind frühzeitig mit Hörhilfen versorgt werden. Hörstörungen lassen sich in den meisten Fällen zwar nicht heilen, können aber so wirksam behandelt werden, dass eine weitgehend normale Entwicklung, insbesondere Sprachentwicklung, der Kinder zu erwarten ist. Je nach Schweregrad einer Hörstörung kann die Versorgung mit einem oder zwei Hörgeräten notwendig werden, manchmal auch eine Operation des Mittelohrs oder eine Versorgung mit einem Cochlea-Implat. Bei einer nachgewiesenen frühkindlichen Hörstörung sollte eine entsprechende Therapie bis Ende des 6. Lebensmonat eingeleitet sein,

Ohne ein Neugeborenen-Hörscreening lässt sich die Hörfähigkeit des Kindes nicht bestimmen. Wenn bei Ihrem Kind eine Hörstörung vorliegt und diese durch das Hörscreening frühzeitig erkannt und versorgt werden kann, so wird Ihr Kind kaum Beeinträchtigung durch die Hörstörung im weiteren Leben haben. Da die Reifung des Gehörs mit etwa 18 Monaten abgeschlossen ist,
sollte eine Hörstörung noch deutlich vor dem 18. Lebensmonat erkannt und behandelt werden; denn wer bis zum Ende der Hörbahnreifung nichts gehört hat, der wird dies auch später nur sehr schwer lernen. Hiermit sind weitreichende soziale Probleme verbunden, die bis zur Ausgrenzung und Mobbing gehen können.

Eine objektive Beurteilung der Hörfähigkeit bei Neugeborenen ist nur durch das Neugeborenen-Hörscreening möglich. Ein Test mit Geräuschen (Glöckchen oder ähnliches) am Rande des Sichtbereiches des Kindes lässt keine sichere Aussage über die Hörfähigkeit des Kindes zu, da viele Kinder mit Hörstörung eine überdurchschnittliche Beobachtungsgabe entwickeln und daher auch auf den visuellen Reiz reagieren und nicht auf das gehörte.