HESSISCHES KINDERVORSORGEZENTRUM
Adresse
Screening-Zentrum Hessen
Universitätsklinikum Frankfurt
Postfach 20 01 22
60605 Frankfurt am Main
Sekretariat
T +49 69 63 01 - 80199
F +49 69 63 01 - 4643
neugeborenenscreening@unimedizin-ffm.de
Mo - Fr 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Elterninformation und - einwilligung
Elterninformation und - einwilligung
Sie finden auf dieser Seite die gültige Version 23 unserer Elterninformation.
Bitte verwenden Sie für die Aufklärung der Eltern/Personensorgeberechtigten in allen Sprachen nur noch die Version 23. Vernichten Sie bitte alle Vorversionen.
Seit dem 15.05.2026 (Probennahmedatum) werden nach Beschluss des GBA vom 15.05.2025 weitere Zielkrankheiten untersucht (siehe bitte Anhang der Elterninformationen).
Nur die deutsche Version senden wir Ihnen als Druckexemplar zu.
Aus rechtlichen Gründen soll die Elternunterschrift auf einem deutschsprachigen Formular erfolgen. Daher sollten fremdsprachige Eltern auf den beiden Einwilligungen unterschreiben.
Elterninformation Deutsch Screening-Zentrum Hessen V23
Elterninformation Englisch Screening-Zentrum Hessen V23
Elterninformation Türkisch Screening-Zentrum Hessen V23
Elterninformation Farsi Screening-Zentrum Hessen V23
Elterninformation Arabisch Screening-Zentrum Hessen V23
Elterninformation Ukrainisch Screening-Zentrum Hessen V23
Elterninformation Russisch Screening-Zentrum Hessen V23
Elterninformation Französisch Screening-Zentrum Hessen V23
Elterninformation Spanisch Screening-Zentrum Hessen V23
Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) stellt als Anlage zu den Kinder-Richtlinien in den Anlagen 2 und 3 Informationsblätter zur Verfügung. In diesen ist das bundesweit verfügbare Panel der Zielkrankheiten beschrieben. Die Besonderheiten des im Hessischen Kindergesundheitsschutzgesetz festgelegten erweiterten Hessischen Screenings sind dort nicht berücksichtigt.