Elterninformation und - einwilligung

Elterninformation und - einwilligung

Sie finden auf dieser Seite die gültige Version 22 unserer Elterninformation.
Bitte verwenden Sie für die Aufklärung der Eltern/Personensorgeberechtigten in deutscher Sprache nur noch die Version 22. Vernichten Sie bitte alle Vorversionen.
  
Leider liegen die Übersetzungen der Elterninformation noch nicht vor. Bitte verwenden Sie die Übersetzungen der Version 21. Der wesentliche Unterschied zwischen den Versionen besteht in der Übermittlung auffälliger oder positiver Screeningbefunde an die Eltern, die ab sofort die Ärztinnen des SCreening-Zentrums vornehmen.  

Nur die deutsche Version senden wir Ihnen als Druckexemplar zu. 
Aus rechtlichen Gründen soll die Elternunterschrift auf einem deutschsprachigen Formular erfolgen.   

Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) stellt als Anlage zu den Kinder-Richtlinien in den Anlagen 2 und 3 Informationsblätter zur Verfügung. In diesen sind das bundesweit verfügbare Neugeborenenscreenig auf 16 Zielkrankheiten und die Mukoviszidose beschrieben. Die Besonderheiten des im Hessischen Kindergesundheitsschutzgesetz festgelegten erweiterten Hessischen Screenings sind dort nicht berücksichtigt.

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