Unser Handbuch zur Probenentnahme enthält vor allem praktische Hinweise für die Durchführung des Neugeborenenscreenings, auch organisatorische Details insbesondere für das CF-Screening, das von Hebammen nicht angefordert werden darf, wenn zuvor keine ärztliche Aufklärung erfolgte.
Nach einer Stellungnahme der Gendiagnostikkommission kann, anders als in der Kinder-Richtlinie beschrieben, das CF-Screeningaus der von einer Hebamme entnommenen Blutprobe auch nach erst später erfolgter ärztlicher Aufklärung und Einwilligung der Eltern nachgeholt werden. Eine erneute Blutentnahme ist nicht nötig. Diese Klarstellung im Sinne der Neugeborenen und Ihrer Eltern ist sehr zu begrüßen.
Die Untersuchung kann allerdings nur dann noch erfolgen, wenn die Probe nicht länger als 4 Wochen bei uns gelagert wurde.
Wichtig! Mit der Einführung zusätzlicher Untersuchung - aktuell des Neugeborenenscreenings auf Sichelzellanämie und die Spinale Muskelatrophie - wird es immer wichtiger, alle Kreise der Filterkarte mit Blut zu betropfen. Bitte bringen Sie ausschließlich Nativblut auf.
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