Universitätsmedizin Frankfurt
Transdisziplinäres Kinderschutzzentrum des
Hessischen Kindervorsorgezentrums
Theodor-Stern-Kai 7, Haus 18, 2. OG
60590 Frankfurt
T +49 69 6301-5976
E-Mail: kinderschutzambulanz@unimedizin-ffm.de
In medizinischen Notfällen wenden Sie sich bitte an eine Notfallambulanz.
Prof. Dr. med. Marco Baz Bartels
Bereichsleitung
Spendenkonto
Stiftung Medizinische Kinderschutzambulanz Universitätsklinikum Frankfurt
Frankfurter Sparkasse
BIC/SWIFT-Code: HELADEF1822
IBAN: DE44 5005 0201 0200 7313 43
Transdisziplinäres Kinderschutzzentrum
Das Transdisziplinäre Kinderschutzzentrum unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Marco Baz Bartels vereint die Kinderschutzambulanz und das Childhood-Haus Frankfurt unter einem Dach.
Kurze Wege, schnelle Reaktionszeiten und effektive Hilfen zeichnen das TKSZ an der Universitätsmedizin Frankfurt aus.
Im Transdisziplinären Kinderschutzzentrum (TKSZ) arbeiten in Fällen von Kindeswohlgefährdung Medizin, Jugendhilfe, Polizei und Justiz interdisziplinär und disziplinenübergreifend Kind zentriert zusammen. Die unterschiedlichen Professionen sorgen im TKSZ für eine kinderfreundliche, multidisziplinäre und behördenübergreifende ambulante Anlaufstelle für Minderjährige in ganz Hessen, die Opfer oder Zeuge von körperlicher, sexualisierter und/oder häuslicher Gewalt oder Vernachlässigung geworden sind oder geworden sein könnten.
Das Transdisziplinäre Kinderschutzzentrum (TKSZ) besteht aus der Medizinischen Kinderschutzambulanz (KSA) sowie dem Childhood-Haus Frankfurt (CHF) und ist Teil des vom Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) am Universitätsklinikum Frankfurt (UKF) etablierten Hessischen Kindervorsorgezentrums (HKVZ).
Die Medizinische Kinderschutzambulanz bearbeitet als medizinisches Kompetenzzentrum Fragestellungen rund um die Gefährdungen des Kindeswohls. Das interdisziplinäre Team der Medizinischen Kinderschutzambulanz versorgt seit 2010 Kinder und Jugendliche, die Opfer und/oder Zeugen von körperlicher Misshandlung, sexualisierter Gewalt oder Vernachlässigung geworden sind.
Dieses Angebot wurde im November 2023 durch die Eröffnung des Childhood-Haus Frankfurt um den Kontext der kindgerechten Justiz und Kind zentrierten institutionsübergreifenden Zusammenarbeit erweitert. Durch die Installierung einer audiovisuellen Vernehmungsanlage wird eine polizeiliche und richterliche Vernehmung kindlicher Opferzeugen im geschützten Rahmen des Childhood-Hauses ermöglicht und die Umsetzung der im Gesetz bereits verankerten, aber zu optimierenden Schutzvorschriften für kindliche Opferzeugen gefördert.
Kinder und Jugendliche können sich jederzeit telefonisch oder schriftlich per E-Mail vertraulich beraten lassen.
Als betroffene Person außerfamiliärer Gefährdungssituationen bitten wir um direkte telefonische Kontaktaufnahme zur Klärung des weiteren Vorgehens. Kinderschutzambulanz
Als betroffene Person innerfamiliärer Gefährdungssituationen ist eine Vorstellung in unserer Ambulanz nur über das zuständige Jugendamt zu initiieren. Bitte wenden sie sich hierzu an ihren zuständigen ASD / SRH. Für eine Vorstellung in unserer Ambulanz sind Einverständniserklärung & Schweigepflichtentbindung notwendig.
Bei akuten Schmerzen, Blutungen oder anderweitigen Beschwerden ist die Vorstellung in einer entsprechenden Notaufnahme im ersten Schritt vorzuziehen. Bei Bedarf kann der Rettungsdienst (Tel.: 112) alarmiert werden.
Bei dringender Gefahr ist die Polizei (Tel.: 110) oder das zuständige Jugendamt zu informieren. Sollte die Situation im Frankfurter Stadtgebiet stattfinden, ist eine Kontaktaufnahme mit dem Kinder und Jugendschutztelefon der Stadt Frankfurt am Main möglich (Tel.: 0800 20 10 111).
Sollte es sich um Fragen der kindsgerechten Justiz (Strafanzeige / Anhörung / Vernehmung) handeln, wenden Sie sich bitte an das Childhood-Haus Frankfurt
Für eine interdisziplinäre Abklärung und gegebenenfalls rechtssichere Dokumentation einer möglichen Kindeswohlgefährdung können Mitarbeiter des Jugendamtes sich telefonisch oder per E-Mail an das Transdisziplinäre Kinderschutzzentrum wenden und sich beraten lassen.
Alle Anfragen werden im interdisziplinären Team, bestehend aus Fachkräften der (Medizin, Rechtsmedizin, Psychologie und Sozialpädagogik) beraten. Gemeinsam wird entschieden, welche Disziplinen für die Gefährdungsabklärung eingebunden werden.
Für die persönliche Vorstellung eines Kindes in der Kinderschutzambulanz müssen vor der Terminierung die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein:
• Eine schriftliche Einwilligungserklärung der Personensorgeberechtigten, ein Beschluss des Familiengerichts oder eine Inobhutnahme durch das Jugendamt muss vorliegen.
• Zusätzlich ist eine unterschriebene Einverständniserklärung zum Datenschutz / Schweigepflichtentbindung erforderlich.
• Wenn die Involvierung der Rechtsmedizin und/oder ein toxikologisches Gutachten indiziert ist, müssen die entsprechenden Gutachtenaufträge ausgefüllt werden.
Sobald alle notwendigen Unterlagen vollständig, korrekt ausgefüllt vorliegen, wird im transdisziplinären Team über eine Vorstellung und Terminierung entschieden.
Bei akuten Schmerzen, Blutungen oder anderweitigen Beschwerden ist die Vorstellung in einer entsprechenden Notaufnahme im ersten Schritt vorzuziehen.
Bei einer Vorstellung von jungen Menschen in unserer Ambulanz ist die Anwesenheit der zuständigen Fachkräfte notwendig.
Die entsprechenden Formulare inkl. Ausfüllhilfen werden den Anfragenden hier zur Verfügung gestellt:
Schweigepflichtentbindung: Bitte wenden Sie sich hierfür an: kinderschutzambulanz@unimedizin-ffm.de
Familienangehörige können sich jederzeit telefonisch vertraulich beraten lassen in Bezug auf die Abklärung einer Kindeswohlgefährdung durch die Medizinische Kinderschutzambulanz.
Bei außerfamiliärer Gefährdungssituationen bitten wir um direkte Kontaktaufnahme zur Klärung des weiteren Vorgehens. Kinderschutzambulanz
Bei innerfamiliärer Gefährdungssituationen ist eine Vorstellung in unserer Ambulanz nur über das zuständige Jugendamt zu initiieren, bitte wenden sie sich hierzu an ihren zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienst oder an das Sozialrathaus. Für eine Vorstellung in unserer Ambulanz sind Einverständniserklärung & Schweigepflichtentbindung notwendig.
Bei akuten Schmerzen, Blutungen oder anderweitigen Beschwerden ist die Vorstellung in einer entsprechenden Notaufnahme im ersten Schritt vorzuziehen, bei Bedarf kann der Rettungsdienst (Tel: 112) alarmiert werden
Bei dringender Gefahr ist die Polizei (Tel.: 110) oder das zuständige Jugendamt zu informieren. Sollte die Situation im Frankfurter Stadtgebiet stattfinden, ist eine Kontaktaufnahme mit dem Kinder- und Jugendschutztelefon der Stadt Frankfurt am Main möglich (Tel.: 0800 20 10 111).
Fachkräfte (z.B. Kinderarzt, Erzieher, Beratungsstellenmitarbeiter, Lehrer), die mit jungen Menschen zusammenarbeiten, können sich jederzeit telefonisch oder schriftlich per E-Mail, vertraulich in Bezug auf eine Kindeswohlgefährdung, beraten lassen. Kinderschutzambulanz
Bei außerfamiliärer Gefährdungssituationen bitten wir um direkte Kontaktaufnahme zur Klärung des weiteren Vorgehens. Kinderschutzambulanz
Bei innerfamiliärer Gefährdungssituationen ist eine Vorstellung in unserer Ambulanz nur über das zuständige Jugendamt zu initiieren, bitte wenden sie sich hierzu an ihren zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienst oder an das Sozialrathaus. Für eine Vorstellung in unserer Ambulanz sind Einverständniserklärung & Schweigepflichtentbindung notwendig.
Schweigepflichtentbindung: Bitte wenden Sie sich hierfür an: kinderschutzambulanz@unimedizin-ffm.de
Im Childhood-Haus arbeitet die Polizei eng und vertrauensvoll mit psychologischen Fachkräften zusammen, um Kinder, die möglicherweise Opfer von Gewalt oder Missbrauch geworden sind, bestmöglich zu schützen. Ziel ist es, die Belastung für die betroffenen Kinder so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige, rechtsverwertbare Aussage zu ermöglichen.
Kinderfreundliche Vernehmungsbedingungen
Die speziell gestalteten, kindgerechten Vernehmungsräume schaffen eine ruhige und sichere Atmosphäre. Sie helfen den Kindern, sich wohler zu fühlen und das Erlebte in einer Umgebung mitzuteilen, die auf ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Die Vernehmung wird videodokumentiert, wodurch Mehrfachbefragungen vermieden werden können. Dies reduziert die psychische Belastung für die betroffenen Kinder und stellt zugleich eine qualitativ hochwertige und rechtssichere Dokumentation für das weitere Verfahren sicher. Childhood-Haus Frankfurt
Gemeinsames Vorgehen von Polizei und Psychologie
Vor der Vernehmung berät die psychologische Fachkraft die Polizei zu den altersentsprechenden kognitiven, sprachlichen, emotionalen und kommunikativen Fähigkeiten des Kindes. Dabei werden auch entwicklungsrelevante Aspekte wie das kindliche Zeitverständnis berücksichtigt. Auf dieser Grundlage kann die Befragung individuell, altersgerecht und traumasensibel gestaltet werden. Eine gegebenenfalls zuvor erfolgte psychologische Belastungsabklärung trägt zusätzlich dazu bei, das Kind vor einer Überforderung zu schützen. Childhood-Haus Frankfurt
Qualität und Kinderschutz im Fokus
Der enge, datenschutzkonforme Austausch zwischen Psychologie und Polizei verbessert nicht nur die Fachkenntnisse der befragenden Beamtinnen und Beamten im Umgang mit kindlichen Zeuginnen und Zeugen, sondern auch die Qualität der erhobenen Aussagen. Gleichzeitig wird das Risiko einer Retraumatisierung oder erneuten Viktimisierung deutlich verringert.
Terminierungen für Vernehmungen können durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft telefonisch unter 069 6301 5976 oder per E-Mail über childhood-haus@unimedizin-ffm.de vereinbart werden
Bei medizinischen Fragestellungen wenden Sie sich bitte an die Kinderschutzambulanz. Kinderschutzambulanz
Ermittlungsrichterliche Vernehmungen im Childhood-Haus
Im Childhood-Haus können ermittlungsrichterliche Vernehmungen von Minderjährigen im Rahmen eines Strafverfahrens nach § 58a StPO in einer geschützten und kindgerechten Umgebung durchgeführt werden. Ziel ist es, Kinder während des Justizverfahrens bestmöglich zu entlasten und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige, rechtsverwertbare Aussage zu ermöglichen.
Kindgerechte Vernehmungsbedingungen
Mit unserer modernen AVV-Anlage (Audio-Video-Vernehmung) können Vernehmungen audiovisuell aufgezeichnet werden. Die speziell gestalteten Vernehmungsräume schaffen eine ruhige, geborgene Atmosphäre, die auf die Bedürfnisse der Kinder abgestimmt ist. Mehrfachvernehmungen werden vermieden, und die Aufzeichnung gewährleistet eine hohe Beweissicherheit für das weitere Verfahren.
Fachliche Zusammenarbeit und Vorbereitung
Die ermittlungsrichterlichen Vernehmungen werden von speziell fortgebildeten Jugendstrafrichterinnen und -richtern durchgeführt, die im Childhood-Haus an einer Fortbildung zur suggestionsfreien Befragung teilgenommen haben. Bei Bedarf steht vor der Befragung eine psychologische Fachkraft beratend zur Verfügung, um Informationen zu sprachlichen und kognitiven Fähigkeiten von Kindern sowie zu möglichen Auswirkungen traumatischer Erfahrungen auf das Erinnerungsvermögen zu erläutern. Dieser interdisziplinäre Austausch trägt dazu bei, dass die Vernehmungen der Kinder sowohl kindgerecht als auch verfahrenssicher erfolgen.
Rechtssicherheit und technische Umsetzung
Die Mitwirkungsrechte der Verteidigung werden gemäß § 168e StPO durch eine Live-Übertragung ins Justizgebäude gewahrt; in der Regel erhält die tatverdächtige Person keinen Zugang zum Childhood-Haus. Auch spätere gerichtliche Befragungen können bei Bedarf über Videokonferenz aus dem Childhood-Haus erfolgen.
Qualität und Schutz im Fokus
Die Nutzung der AVV-Anlage und die Durchführung der Vernehmung in der geborgenen, kindgerechten Atmosphäre sorgen dafür, dass Kinder bestmöglich geschützt und zugleich hochwertige, rechtssichere Aussagen ermöglicht werden. Dadurch wird ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung eines kindgerechten Strafverfahrens in Hessen geleistet.
Terminierungen für Vernehmungen können durch die Justiz telefonisch unter 069 6301 5976 oder per E-Mail über childhood-haus@unimedizin-ffm.de vereinbart werden.
Bei medizinischen Fragestellungen wenden Sie sich bitte an die Kinderschutzambulanz. Kinderschutzambulanz