Kriterien für die Anmeldung zur tagesklinischen Behandlung

Die Anmeldung auf eine Tagesklinik erfolgt, wenn die psychischen Schwierigkeiten eines Kindes oder Jugendlichen nicht mehr ausreichend und zielführend im ambulanten Setting behandelt werden können. Insbesondere wenn der Alltag eines Kindes oder Jugendlichen deutlich durch seine psychischen Schwierigkeiten eingeschränkt ist, z.B. wenn die Schule nicht regelmäßig besucht wird. Gleichzeitig ist es für das tagesklinische Setting entscheidend, dass das Funktionsniveau der Kinder und Jugendlichen noch ausreicht um, z.B. (je nach Alter) Wege zur Tagesklinik zu bewältigen. Ebenfalls ist es notwendig, dass das familiäre Setting ausreichend unterstützt und die Symptome nicht ausschließlich auf das familiäre Setting beschränkt sind. 

Kriterien für die Anmeldung zur stationären Behandlung

Die Anmeldung für eine stationäre Behandlung erfolgt in der Regel, wenn die psychischen Herausforderungen eines Kindes oder Jugendlichen so gravierend sind, dass sie mittels einer ambulanten Therapie nicht ausreichend bewältigt werden können. Häufige Gründe für eine stationäre Aufnahme sind beispielsweise schwere depressive Störungen, Angsterkrankungen, Essstörungen, selbstverletzendes Verhalten oder chronische Suizidgedanken. Häufig treten mehrere Symptome / Erkrankungen parallel auf und erfordern daher ein intensiveres Behandlungssetting. Der Unterschied zur ambulanten Betreuung liegt in der multidisziplinären Behandlung durch zahlreiche Berufsgruppen, hochfrequente, vielseitige und individualisierte Therapiepläne sowie die Möglichkeit, rund um die Uhr auf mögliche Krisensituationen reagieren zu können.

Kriterien für die Notfallversorgung / Einweisung

Im Falle (vermuteter) akuter Suizidalität (z.B. starke Suizidgedanken, Suizidvorhaben, zurückliegender Suizidversuch) ist eine unmittelbare Vorstellung in unserer Klinik dringend empfohlen. Gleiches gilt für anhaltende Fremdaggressivität, schweres Untergewicht in Verbindung mit fehlender Nahrungs-/ Flüssigkeitsaufnahme oder eine neu aufgetretene Wesensveränderung. Wenn eine Notfallvorstellung erfolgen muss, dann ist eine persönliche Vorstellung in unserer Klinik erforderlich. Ggf. muss dabei der Rettungsdienst oder die Polizei hinzugezogen werden. In der Klinik erfolgt immer eine Exploration des vorgestellten Kindes / Jugendlichen und der Eltern sowie eine psychopathologische Einschätzung des vorgestellten Kindes / Jugendlichen durch die diensthabenden Ärzte oder Psychotherapeuten. Im anschließenden Gespräch wird über die Notwendigkeit einer Aufnahme bzw. alternative Empfehlungen aufgeklärt. 

Falls nach einer ambulanten Vorstellung eine Indikation zur akuten stationären Aufnahme durch die behandelnden Kinder- und Jugend-Psychiater oder -Psychotherapeuten ausgesprochen wird, freuen wir uns über einen kurzen Anruf zur Übergabe in der Klinik.

Kriterien für die Anmeldung zur Behandlung im Autismus-Therapie- und Forschungszentrum (ATFZ)

Kinder und Jugendliche mit einer Autismus-Spektrum-Störung im Alter von 2-18 Jahren können eine Förderung im ATFZ erhalten. Voraussetzung ist die entsprechende Diagnose, neben der auch weitere Diagnosen (Komorbiditäten) bestehen können. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Förderung im ambulanten Setting umgesetzt werden kann. Bei schwerer ausgeprägter Symptomatik, wie z.B. ausgeprägte Probleme bezüglich des Essverhaltens oder stark eingeschränkter Kindergarten- oder Schulbesuch, ist eine (teil-)stationäre Behandlung notwendig. Eine ambulante Anschlussbehandlung im ATFZ ist in diesen Fällen nach Abschluss der (teil-)stationären Therapie grundsätzlich möglich.