Der Schwerpunkt Neonatologie erfüllt die Kriterien eines Perinatalzentrums Level 1 gemäß der Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen gemäß § 137 Abs. 1 Nr. 2 SGB V in Verbindung mit § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 SGB V.
Auf der Seite https://perinatalzentren.org/startseite/ haben Sie die Möglichkeit, die Ergebnisqualität unseres Perinatalzentrums anzusehen und mit anderen Perinatalzentren zu vergleichen.
Sozialmedizinische Nachsorge Neonatologie:
Im Klinikum einmalig ist eine eigene Nachsorge für Früh- und Neugeborene. Sie wurde 2022 vom „Bundesverband Bunter Kreis e.V.“ akkreditiert und soll Eltern ermöglichen, Sicherheit im Umgang/ der Versorgung ihrer Kinder zu Hause zu erlangen.