Einführung

Schwerpunkt unserer dermatologischen Hochschulambulanz ist die Betreuung und Versorgung ambulanter Patient(inn)en in Ergänzung zur Behandlung in der niedergelassenen Fachpraxis. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen kann eine Behandlung in unserer Hochschulambulanz nur bei Vorlage eines Überweisungsscheines vom Facharzt (Dermatologe) durchgeführt werden (Ausnahme: akute Notfälle). Sie sollten daher zunächst einen niedergelassenen Hautarzt aufsuchen. Sofern dieser Sie dann an uns überweist, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Vorstellungstermin.

Zur Vorstellung bringen Sie bitte unbedingt folgende Unterlagen mit:

  • Überweisungsschein
  • Krankenversicherungskarte
  • Ärztliche Befundberichte, Histologiebefunde, Test- und Laborergebnisse
  • Sämtliche in letzter Zeit eingenommenen Medikamente und benutzte Salben, Cremes und Lotionen (zusammen mit deren Beipackzettel).

Notfallversorgung

Unsere Klinik hat keinen Auftrag zur Notversorgung ambulanter Patienten. Außerhalb der Sprechzeiten der Hochschulambulanz beachten Sie daher unbedingt folgende Regelung: Patienten ohne akute Lebensgefahr melden sich bitte immer zuerst im Ärztlichen Bereitschaftsdienst in Haus 1. Sollte der Arzt dort eine weitergehende fachärztliche Versorgung für notwendig halten, melden Sie sich bitte mit dem dafür ausgestellten Überweisungsschein
im Stationszimmer der Station 28-2 im 2.OG unserer Klinik.

Hinweis:
Da Notfallvorstellungen außerplanmäßig erfolgen, kann es u.U. sein, dass es zu längeren Wartezeiten kommen kann. Stellen Sie sich bitte darauf ein.