Im Sinne der interessierten Öffentlichkeit müssen deutsche Krankenhäuser ab dem Jahr 2005 mindestens alle zwei Jahre einen sogenannten strukturierten Qualitätsbericht erstellen und veröffentlichen. Der Bericht gibt dabei jeweils über das vergangene Kalenderjahr Auskunft und zählt tabellarisch die Leistungen der Klinik nach Art, Anzahl und Qualifikation auf. Er gliedert sich in einen Basis- und einen Systemteil. Im Basisteil des Berichtes werden fachabteilungsbezogenen und fachabteilungsübergreifende Struktur- und Leistungsdaten des Krankenhauses, wie Angaben zu Betten-, Personal- und Fallzahlen, zu Leistungsspektrum und -schwerpunkten sowie zur apparativen und therapeutischen Ausstattung, dargestellt. Im Systemteil dagegen werden in erster Linie Aussagen zum Qualitätsmanagement des Klinikums getroffen, darunter zu der Qualitätsphilosophie, den strategischen und operativen Zielen der Klinik sowie der Kommunikation der Qualitätspolitik, dem Stand des Qualitätsmanagements und dessen Bewertung sowie zu Qualitätsmanagementprojekten. 

Der Qualitätsbericht soll also einen systematischen Überblick über die Leistungen der Klinik und ihres Qualitätsmanagements geben, für mehr Transparenz bei Patiente(inn)en und Krankenkassen sorgen und interessierten Patient(inn)en eine Informations- und Entscheidungshilfe im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung geben. 

Die Liste der bisher veröffentlichten Qualitätsberichte des Universitätsklinikums (und darin enthalten die Qualitätsberichte der Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie) finden Sie auf den Webseiten der Stabsstelle "Patientensicherheit und Qualität" des Universitätsklinikums.